Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Landkreis Neu-Ulm: Testverweigerer an Schulen: Die Bedenkzeit endet mit den Herbstferien

Landkreis Neu-Ulm
28.10.2021

Testverweigerer an Schulen: Die Bedenkzeit endet mit den Herbstferien

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es nach wie vor Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Corona-Tests teilnehmen und deshalb nicht zum Präsenzunterricht kommen. Künftig gelten diese als Schulschwänzer - mit teuren Folgen für die Eltern.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa (Symbolfoto)

Plus Wer im Unterricht fehlt, weil er Corona-Tests ablehnt, gilt jetzt als Schulschwänzer. Es drohen Bußgelder - und die Note 6. So ist die Lage im Kreis Neu-Ulm.

Eine Woche Herbstferien liegen vor den Schülerinnen und Schülern im Landkreis Neu-Ulm. Für die meisten ist es die erste Erholungsphase in diesem Schuljahr. Bei einigen Familien ist es jedoch auch die letzte Gelegenheit zu entscheiden, ob ihr Kind künftig als Schulschwänzer gilt. Das betrifft wenige im Landkreis, die eine Teilnahme an den Corona-Tests an den Schulen, die derzeit dreimal pro Woche stattfinden, ablehnen. Obwohl es nur Einzelfälle sind, beschäftigen diese Familien Schulen und Schulamt intensiv.

Die Regelung gilt eigentlich bereits seit Anfang Oktober: Demnach sind Schülerinnen und Schüler, die einen Corona-Test verweigern und deshalb dem Unterricht fernbleiben, jetzt mit Schulschwänzern gleichgestellt. "Es besteht dann kein Anspruch mehr auf Distanzunterricht", so Schulamtsdirektor Ansgar Batzner. Den Schulen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Betroffenen eine Bedenkfrist bis zum Ende der Allerheiligen-Ferien zu geben. Das hätten wohl auch praktisch alle Schulen so gehandhabt. Doch spätestens nach der Ferienwoche muss eine Entscheidung gefallen sein.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.