Testverweigerer an Schulen: Die Bedenkzeit endet mit den Herbstferien
Plus Wer im Unterricht fehlt, weil er Corona-Tests ablehnt, gilt jetzt als Schulschwänzer. Es drohen Bußgelder - und die Note 6. So ist die Lage im Kreis Neu-Ulm.
Eine Woche Herbstferien liegen vor den Schülerinnen und Schülern im Landkreis Neu-Ulm. Für die meisten ist es die erste Erholungsphase in diesem Schuljahr. Bei einigen Familien ist es jedoch auch die letzte Gelegenheit zu entscheiden, ob ihr Kind künftig als Schulschwänzer gilt. Das betrifft wenige im Landkreis, die eine Teilnahme an den Corona-Tests an den Schulen, die derzeit dreimal pro Woche stattfinden, ablehnen. Obwohl es nur Einzelfälle sind, beschäftigen diese Familien Schulen und Schulamt intensiv.
Die Regelung gilt eigentlich bereits seit Anfang Oktober: Demnach sind Schülerinnen und Schüler, die einen Corona-Test verweigern und deshalb dem Unterricht fernbleiben, jetzt mit Schulschwänzern gleichgestellt. "Es besteht dann kein Anspruch mehr auf Distanzunterricht", so Schulamtsdirektor Ansgar Batzner. Den Schulen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Betroffenen eine Bedenkfrist bis zum Ende der Allerheiligen-Ferien zu geben. Das hätten wohl auch praktisch alle Schulen so gehandhabt. Doch spätestens nach der Ferienwoche muss eine Entscheidung gefallen sein.
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