Wer darf im neuen Bürgerhaus feiern? Diskussion über Altersklausel
Plus Geht es auf einem 50. Geburtstag genauso hoch her wie auf einem 18.? Das stand zur Diskussion, als es um die Benutzungsordnung für das neue Bürgerhaus in Klosterbeuren ging.
Das Dorfgemeinschaftshaus in Klosterbeuren ist so gut wie fertig. Sobald es die Corona-Auflagen erlauben, soll es mit Leben gefüllt werden. Die örtlichen Vereine, zum Beispiel die Musiker und Schützen, werden sich künftig darin treffen. Auch private Feiern sollen möglich sein. Fragt sich nur, für wen.
Der Babenhauser Marktrat hat sich mit der Benutzungsordnung für das neue Bürgerhaus an der Reichauer Straße befasst. Die Regeln haben laut Bürgermeister Otto Göppel (CSU) die Räte aus dem Ortsteil gemeinsam mit Vereinsvorständen erarbeitet. Diskutiert wurde in der öffentlichen Sitzung nur noch über einen Punkt: Wer darf in dem Gebäude feiern? Ein Mindestalter von 25 Jahren stand im Raum.
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