Wie kam das Messer an die Kehle des Wirts?
Mann soll Gaststätten-Betreiber bedroht haben. Angeklagter erinnert sich nicht
Babenhausen Was tatsächlich in der Nacht zum 19. Mai 2010 in einem Gasthaus in Babenhausen vorgefallen war, konnte auch Richterin Kyra Rapp während des Prozesses am Amtsgericht Memmingen nicht mehr rekonstruieren. Der Vorwurf: Der Angeklagte, ein 54-Jähriger aus der Oberpfalz, soll den Wirt mit einem Messer bedroht haben. Der Angeklagte gab jedoch an, sich an die Tat nicht mehr erinnern zu können und auch der Wirt beschrieb Details des Vorfalls immer wieder anders. Unklar blieb auch, inwiefern der Streit zwischen dem Chef des Angeklagten und der Gasthaus-Inhaberin um ein Grundstück mit dem Fall zusammenhängt.
Der Angeklagte wurde über eine Leiharbeiterfirma zeitweise bei einem Handwerksbetrieb in Babenhausen beschäftigt. Immer, wenn er im Fuggermarkt war, habe er in besagtem Gasthaus genächtigt. Mit dem Wirt habe er sich gut verstanden, gab er vor Gericht an. An besagtem Abend sei er zunächst an einem Stammtisch gesessen.
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