Unzulässige Beleuchtung: Lkw-Fahrer müssen mit hohem Bußgeld rechnen
Polizisten beanstanden bei Kontrollen an der A7 bei Fellheim Beleuchtungen an zwei Lastwagen. Diese führen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Während einer Streifenfahrt auf der A7 auf Höhe Fellheim ist Polizisten am Donnerstag kurz vor Mitternacht ein Sattelzug aufgefallen, der offensichtlich mit mehreren unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet war. Der 62-jährige Fahrer schaltete diese nach Angaben der Polizei zwar allesamt während der Fahrt zum nächsten Parkplatz aus. Doch bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch die Inbetriebnahme von insgesamt dreizehn unzulässigen Beleuchtungen erloschen war. Der 62-Jährige muss diese nun in den nächsten Tagen aus seinem Lkw entfernen und danach nochmals vorfahren.
Ein Fahrer durfte nur bis zum Firmensitz weiterfahren
Nur eine halbe Stunde später hielten die Beamten einen weiteren Sattelzug an, der ebenfalls rundherum auf unzulässige Art und Weise beleuchtet war. Allein an der Front des Fahrzeugs befanden sich laut Polizeibericht zwölf lichttechnische Einrichtungen, für die der 51-jährige Fahrer keine entsprechende Genehmigung vorweisen konnte. Auch in diesem Fall war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Beamten gestatteten die Weiterfahrt bis zum Firmensitz, da die unzulässige Beleuchtung vor Ort deaktiviert werden konnte. Die beiden Kraftfahrer müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. (AZ)
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