Verstoß bei Gefahrgut-Transport: Fahrer muss zahlen, Firma wird angezeigt
Die Autobahnpolizei hält bei Fellheim einen Sattelzug an. Beim Auslesen des digitalen Kontrollgeräts im LKW stellt sich heraus, dass etwas versäumt wurde.
Beamte der Autobahnpolizei haben bei der Kontrolle eines Gefahrgut-Transporters auf der A7 einen Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz aufgedeckt. Wie die Polizei mittteilt, stoppten Einsatzkräfte des Gefahrguttrupps am Dienstagvormittag einen ausländischen Sattelzug auf dem Parkplatz Brühl-Ost bei Fellheim. Der Lastwagen war mit zwei sogenannten IBC-Behältern behalten. Das sind Boxen zur Lagerung und zum Transport flüssiger Substanzen. In ihnen befanden sich umweltgefährdende Stoffe.
Der Fahrer musste einen dreistelligen Betrag bezahlen, seine Firma wird angezeigt
Beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes stellten die Beamten fest, dass das Unternehmen den spätestens alle 90 Tage fälligen Download der Daten nicht ausgeführt hat. Der 53 Jahre alte Fahrer musste deshalb eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages hinterlegen. Danach durfte er seine Fahrt fortsetzen. Eine entsprechende Anzeige gegen die Firma leiten die Beamten an das Bundesamt für Güterverkehr weiter. (AZ)
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