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Illertissen
08.02.2023

Kontrollaktion der Polizei: Lastwagenfahrer muss in Haft

Die Polizei konnte einen Autofahrer stoppen, der zunächst vor ihr geflüchtet war.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Beamte kontrollieren auf der A7 bei Illertissen den Güterverkehr. Dabei stellen sie mehrere Verstöße fest. Ein 48-Jähriger muss sogar in Haft.

Der Gefahrguttrupp der Polizei hat am Dienstagvormittag auf dem Parkplatz Tannengarten-West im Rahmen einer Kontrollaktion den gewerblichen Güterverkehr genauer unter die Lupe genommen. Die Beamten stellten dabei mehrere Verstöße fest. Ein Lastwagenfahrer musste am Ende sogar ins Gefängnis. Das teilt die Polizei in einer Pressemeldung mit. Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 3.500 Euro von Fahrern und deren Unternehmen einbehalten.

Gegen 9.20 Uhr kontrollierten die Beamten einen Sattelzug, dessen Fahrer vermutlich mehrere fremde Fahrerkarten benutzt hatte. Die Straftat "Fälschung beweiserheblicher Daten" konnte dem 43-Jährigen zwar nicht nachgewiesen werden, jedoch standen fehlerhafte Nachträge seiner Ruhezeiten außer Frage. Daher behielten die Polizisten von ihm und seinem Unternehmen jeweils eine vierstellige Sicherheitsleistung wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz ein. Anschließend durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Haftbefehl wegen Unfallflucht: Lastwagenfahrer muss in Haft

Gegen elf Uhr nahmen die Beamten dann einen Sattelzug mit rumänischer Zulassung ins Visier. Bei der Kontrolle des Fahrers brachten die Polizisten in Erfahrung, dass gegen den 48-Jährigen bis zum Ende des vergangenen Jahres eine Fahrerlaubnissperre verhängt worden war. Die Daten auf seiner Fahrerkarte zeigten, dass der Mann - trotz Sperrfrist - ohne gültige Fahrerlaubnis innerhalb Deutschlands unterwegs war. Auch nach Ablauf der Frist hatte er keine neue Fahrerlaubnis beantragt und war somit unerlaubt unterwegs. 

Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages an, die der 48-Jährige aber nicht bezahlen konnte. Daher wurde ein Zustellungsbevollmächtigter benannt. Parallel hierzu stand gegen den Mann allerdings noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl aus. Der Grund: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dieser konnte ebenfalls nicht durch die Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden. Daher brachten ihn die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt, in der er nun mehrere Wochen Haft verbüßen muss. 

Auch das Unternehmen des Inhaftierten muss sich verantworten

Seine Firma kümmerte sich um einen Ersatzfahrer. Aber auch das Unternehmen kam nicht ungeschoren davon. Da es sich nicht - wie vorgeschrieben - an dem digitalen Kontrollgerät angemeldet hatte, musste die Firma eine Sicherheit in Höhe eines niedrigen dreistelligen Betrages entrichten. 

In allen Fällen wird eine Anzeige an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) zur weiteren Bearbeitung übermittelt. (AZ)

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