Warum sich der Mordprozess Altenstadt so in die Länge zieht
Plus Das Interesse am Gerichtsverfahren um den mutmaßlichen Doppelmord in Untereichen ist weiterhin groß. Doch der Ablauf ist nicht unbedingt publikumswirksam.
Noch den gesamten Monat April hindurch sind in dem Gerichtsverfahren um den mutmaßlichen Doppelmord in Untereichen vor dem Landgericht Memmingen jede Woche zwei Termine anberaumt, zu denen jeweils mehrere Zeuginnen und Zeugen geladen sind. So werden bis zur Urteilsverkündung in dem aufsehenerregenden Verfahren noch mehrere Wochen ins Land gehen. Dass der Prozess die Öffentlichkeit stark interessiert, zeigt sich an jedem Prozesstag an der Warteschlange vor dem Gerichtssaal, wo wie am Flughafen Bänder aufgespannt sind, um die interessierte Zuhörerschaft einzuordnen und damit Gedränge zu verhindern. Beobachter, die der Verhandlung nun schon mehrfach beigewohnt haben, gelangen allerdings mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass ein reiner Indizienprozess, wie er hier vorliegt, nicht unbedingt publikumswirksam abläuft und so gut wie nichts mit diversen Gerichtssendungen im Fernsehen oder gar mit amerikanischen Prozess-Shows zu tun hat. Woran liegt das?
Die Antwort auf die Frage, warum denn anscheinend nichts vorwärts geht, lautet aber ganz einfach: Rechtsstaat. Denn das abschließend „im Namen des Volkes“ gesprochene Urteil muss zum einen jeder Kritik standhalten und dazu gehört zum anderen auch das Recht eines Angeklagten, die Aussage zu verweigern – was wiederum zur Folge hat, dass der gesamte Tatablauf sowie das Motiv blitzsauber nachgewiesen werden müssen, auch ohne dass ein Geständnis vorliegt. Um das zu erreichen, verfolgt der Vorsitzende Richter Bernhard Lang in diesem Fall mit großer Sorgfalt die Taktik, sämtliche Zeuginnen und Zeugen ausführlich zu hören. Dazu befragt er diese und vergleicht deren Aussagen mit dem sogenannten „Vorhalt“ der polizeilichen Vernehmungsprotokolle, um den geladenen Personen die Gelegenheit zu geben, die frühere Aussage zu bestätigen oder auch zu korrigieren. Denn das, was dann nach den Rückfragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Protokoll genommen wird, gilt als Tatsache und somit als Grundlage für die Urteilsfindung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.