Große Hunde müssen in Unterroth an die Leine
In der Hundeverordnung der Gemeinde Unterroth wird das freie Umherlaufen von bestimmten Tieren eingeschränkt. Maßgeblich sind Schulterhöhe und Rasse.
Die Gemeinde Unterroth aktualisiert ihre Verordnung für die Hundehaltung. Wie Bürgermeister Norbert Poppele jüngst informierte, musste die Satzung von 1999 überarbeitet werden. Sie gilt die nächsten 20 Jahre und sieht vor, dass große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und Kampfhunde zu jeder Tages- und Nachtzeit im öffentlichen bebauten Bereich einer Gemeinde anzuleinen sind. Der Gemeinderat fasste den Beschluss einstimmig.
In Oberroth wird ebenfalls über eine Anpassung der Hundeverordnung beraten
Große Hunde und Kampfhunde dürfen öffentlich genutzte Spielplätze und Areale mit Turngeräten oder für Ballsport grundsätzlich nicht betreten. Das Maß von 50 Zentimetern Schulterhöhe gilt für alle Hunde, unabhängig von der Rasse. Grundsätzlich betroffen von der Regelung sind erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge. Hunde gelten dann als Kampfhunde, wenn aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Ausbildung von gesteigerter Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist. Die Leine muss ein selbstständiges Entweichen des Tieres ausschließen können. Von der Anleinpflicht ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde etwa der Polizei, Zollverwaltung oder des Bewachungsgewerbes sowie Hüte- und Rettungshunde. Der Bürgermeister bedauerte, dass gesetzlich eine Anleinpflicht für alle Hunde nicht vorgesehen sei.
Auch der Oberrother Gemeinderat befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit der örtlichen Hundeverordnung. Eine Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden ist dort am Mittwoch, 29. Mai, auf der Tagesordnung. Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Vereinsraum, Hauptstraße 41. (mit AZ)
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