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  3. Landwirtschaft: Dürfen Bauern schon wieder Gülle auf die Felder bringen?

Landwirtschaft
23.02.2015

Dürfen Bauern schon wieder Gülle auf die Felder bringen?

Die Landwirte warten im Frühjahr darauf, dass es endlich taut, damit die Gülle wieder aufs Feld gebracht werden darf. Die Düngeverordnung regelt, wann die Jauche ausgebracht werden darf. Verboten ist es etwa, wenn mehr als fünf Zentimeter Schnee liegen und der Boden tiefgründig gefroren ist.

Die Düngeverordnung regelt, wann Jauche ausgebracht werden darf. Die Regeln lassen aber einen gewissen Interpretationsspielraum. Der Nachweis eines Verstoßes ist schwierig

Kaum steigen die Temperaturen im Frühjahr über den Gefrierpunkt, weicht das helle Weiß der schneebedeckten Felder einem schlammigen Braun. Was Spaziergänger und Anwohnern mächtig stinkt, sorgt bei Landwirten für Aufatmen. Endlich können sie ihre Güllegruben wieder leeren. Zwischen Anfang November und Ende Januar ist es ihnen nämlich verboten, Jauche auf die Äcker zu spritzen. Für Grünland gilt die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Februar. So schreibt es die Düngeverordnung vor. Allerdings halten die Kühe von solchen amtlichen Richtlinien nicht sehr viel. Und so füllen sich die Güllegruben Tag für Tag ein Stückchen mehr. Offiziell müssen die Güllegruben so gebaut sein, dass sie im Zweifel ein halbes Jahr lang nicht geleert werden müssten. Eigentlich verbietet die Verordnung den Bauern auch bei einer Schneedecke von mindestens fünf Zentimetern Stärke, tiefgründig vereistem oder wassergesättigtem Boden das Ausbringen der Gülle.

Die Verordnung zielt darauf, dass die Gülle und die darin enthaltenen Planzennährstoffe Nitrat und Phosphat nicht ins Grundwasser sickern oder in Bäche und Flüsse abgeschwemmt werden, erklärt Rainer Mendle vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Krumbach: „In Zeiten, in denen kein Entzug von Nährstoffen durch die Pflanzen stattfindet, darf keine Gülle ausgebracht werden.“ Mendle und sein Team ist dafür zuständig, die Einhaltung der Düngeverordnung zu kontrollieren. Neben dem Nachgehen von Anzeigen von Bürgern, machen die Prüfer vom Landwirtschaftsamt auch eigenständige Kontrollfahrten durch den Landkreis. Offensichtlich lässt dieses Güllegesetz den Landwirten einen gewissen Interpretationsspielraum. Immer wieder kommt es vor, dass die stinkende Brühe auf vereisten Flächen verteilt wird. „Wir haben immer Verstöße zu dieser Jahreszeit“, sagt Mendle. In diesem Jahr liegen sie „im mittleren Bereich“. Die Witterung sei günstig für die Landwirte. Dabei gehen die Landwirte teilweise kalkuliert vor: „Es besteht die Unsitte, noch bei gefrorenem Boden auf die Felder zu fahren, um möglichst wenig Flurschaden anzurichten“, sagt Armin Wiesmüller vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Und wer kann im Nachhinein schon kontrollieren, ob die Schneeschicht auf einem Feld sechs oder nur drei Zentimeter hoch war. Zwar messen Mendle und seine Kollegen in solchen Fällen neben dem behandelten Feld die Schneedecke. Oft können sie aber ohne belastbare Zeugenaussagen nichts mehr beweisen. Ob der Landwirt letztlich ein Bußgeld bezahlen muss, entscheidet die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wiesmüller ist zuständig für den Schutz des Grundwassers. Trotz der gelegentlichen Verstöße mancher Landwirte ist das Grundwasser im Landkreis noch vielerorts als Trinkwasser zu verwenden. In den vergangenen Jahren seien die Nitratwerte stabil, teilweise sogar sinkend gewesen. „Wir können keine gravierende Verschlechterung feststellen“, sagt Wiesmüller. Er stellt außerdem bei der jüngeren Generation von Landwirten einen sensibleren Umgang mit dem „Wertstoff Gülle“ fest. „Die hauen das nicht mehr bedenkenlos raus, nur um die Grube zu leeren“, sagt er. Mittlerweile gebe es sogar Kooperationen unter den Landwirten, bei denen die Gruben aufgelassener Höfe mitgenutzt werden können. Erleichternd kommt Wiesmüller zufolge hinzu, dass das Grundwasser gut durch die Deckschicht des Bodens geschützt ist. „An sich haben wir genügend Puffer, nur in Extremsituationen marschiert die Gülle schneller runter.“ Vielen Wasserversorgern macht dagegen eine unsichtbare Gefahr Sorgen. Über die Gülle könne auch Antibiotika ins Grundwasser gelangen. Geeignete Tests gibt es bislang nicht flächendeckend, wie auch Roland Schmid, Leiter des Gesundheitsamts in Günzburg bestätigt. Auch Wiesmüller sagt, er kenne solche Tests bislang nur im Bereich der Fließgewässer und an Kläranlagen.

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