Erschließungsbeiträge: „Viele sehen ihre Existenz bedroht“
Hausbesitzer klagen gegen die Gemeinde Kammeltal. Sie sollen Jahre nach dem Grundstückskauf für die Straßensanierung zahlen – und fühlen sich nicht ernst genommen.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Grundstück und bauen ein Haus darauf. Vor dem Grundstück verläuft praktischerweise bereits eine asphaltierte Straße und Anschlüsse an Wasserversorgung und Kanalisation sind auch vorhanden. Sie erwerben also ein – zumindest laut Verkäufer – „voll erschlossenes“ Grundstück. Zehn Jahre später beschließt die Gemeinde, unter anderem die Kanalisation und damit die ganze Straße zu sanieren. Deklariert wird die Maßnahme als „Erstsanierung“, also als erstmalige Herstellung der Straße. Damit werden 90 Prozent der Baukosten auf die Anlieger umgelegt und Erschließungsbeiträge fällig. So geschehen beim Ausbau der Bergstraße im Kammentaler Ortsteil Goldbach. Ein betroffenes Ehepaar und ein weiterer Anlieger haben deshalb die Gemeinde Kammeltal verklagt.
Bürgermeister Matthias Kiermasz erschien am Donnerstag persönlich zur Verhandlung am Verwaltungsgericht Augsburg. Das Anlieger-Paar – der andere Kläger war nicht erschienen – versteht die Welt nicht mehr: „Wir haben das Grundstück 2005 voll erschlossen gekauft. Die Gemeinde hat die Straße seither immer wieder geflickt. Und jetzt spricht man auf einmal von Erstsanierung?“ Dass Gemeinden den Vollausbau aus Kostengründen scheuen, sei das übliche Vorgehen, merkte der Richter an. Das Paar stellte klar, dass es nicht den Ausbau, sondern die Deklarierung als Erstsanierung infrage stelle. Denn dadurch werden Erschließungsbeiträge fällig. Die entscheidende Frage der mündlichen Verhandlung in Augsburg lautete daher auch: Wurde die Straße erstmals hergestellt oder handelt es sich um Verbesserungsmaßnahmen?
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