Freispruch statt Bewährung nach vermeintlicher Abzocke
Eine Frau wurde am Amtsgericht Günzburg verurteilt, weil sie eine Seniorin um 35000 Euro erleichtert haben soll. Warum es jetzt doch einen Freispruch gab.
Da hat sich die Berufung gegen ein Gerichtsurteil doch mal gelohnt: Eine im Januar am Amtsgericht Günzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Frau ist in zweiter Instanz vom Landgericht Memmingen freigesprochen worden. Die 59-Jährige war wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte das Girokonto einer Seniorin um fast 35000 Euro erleichtert. Zuvor hatte die 83-Jährige die Verurteilte als Alleinerbin eingesetzt und ihr eine Verfügungsvollmacht über das Konto ausgestellt. Damit wollte die betagte Burgauerin sich dafür bedanken, dass die 59-Jährige sie nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützt hatte.
Dass sich diese insgesamt 33 mal größere und kleinere Beträge abbuchte, angeblich um die Erbschaftssteuer zu umgehen, das wollte die Seniorin nicht erlaubt haben. Richter Walter Henle hatte in seiner Urteilsbegründung der Frau noch vorgeworfen: „Ihr Verstand hat ausgesetzt und die Habgier eingesetzt.“
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