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  3. Münsterhausen: Münsterhausen weist weitere 30-Zonen aus

Münsterhausen
04.03.2020

Münsterhausen weist weitere 30-Zonen aus

Das Baugebiet „Am Hochfeld“ einschließlich Köperlesberg und Frühmeßgasse erüllt in Münsterhausen Vorraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer und eine Tempo-30-Zone.
Foto: Jordan (Symbolfoto)

Nach einem Unentschieden in der Abstimmung nimmt der Marktgemeinderat beim Baugebiet „Am Hochfeld“ die Maiergasse heraus.

Dem Ziel, mehr Sicherheit im Straßenverkehr innerhalb des Ortes zu erreichen, ist man im Marktgemeinderat Münsterhausen wieder ein Stück näher gekommen. Bürgermeister Robert Hartinger gab in der Sitzung bekannt, dass in verschiedenen Straßenzügen die angrenzenden Grundstücke überwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind und diese Bereiche zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone geeignet wären. Die Maßnahme wird von den zuständigen Sachbearbeitern der Polizeiinspektion Krumbach und der Verwaltung befürwortet, um in den Baugebieten einheitliche Geschwindigkeitsregelungen zu schaffen. Betroffen sind das Baugebiet „Am Hochfeld“ einschließlich Köperlesberg, Maiergasse und Frühmeßgasse. Bei der anschließenden Beratung und Diskussion stellte sich jedoch heraus, dass nicht alle Räte mit dem Vorschlag einverstanden sind und sich somit bei der Abstimmung eine Patt-Situation mit 7:7 Stimmen ergab. Die Gegner begründeten ihre Meinung damit, dass in der Maiergasse keine Verkehrsbeschränkung notwendig ist. Deshalb kam ein mehrheitlicher Beschluss zur Tempo-30-Zone ohne die Maiergasse zustande.

Im Bereich der Kindertagesstätte soll langsamer gefahren werden

Um eine Verkehrsbeschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer ging es auch in der Häuserhofer Straße im Bereich zwischen Einmündung Staatsstraße und zumindest bis zur Abzweigung Baumgärtlesiedlung. Hier ist auch die Kita angesiedelt. Um diese Beschränkung wurde von den Anliegern mit ausführlicher Begründung, die dem Rat vorlag, gebeten. Hartinger erklärte, dass nach Anwendung einer Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung eine streckenbezogene Anordnung zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der Kita-Einrichtung und höchstens auf 300 Meter Länge möglich wäre, aber nur jeweils von Montag bis Freitag gelten und sich zeitlich an den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte orientieren soll. Der Beschlussvorschlag zu dieser Beschränkung fand mit einer Gegenstimme die Mehrheit im Rat.

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