
Wer in Neuburg baut, muss künftig mehr Stellplätze einplanen

Plus Neuburg will die Zahl der Parker im öffentlichen Raum verringern. Wie die neue Stellplatzsatzung aussieht.
Mit einer Stellplatzsatzung wollen Neuburgs Markträte künftig die Zahl der im öffentlichen Verkehrsraum parkenden Fahrzeuge verringern. Der Haken: Davon sind nur Neubauten oder bestehende Bauten im Rahmen einer Nutzungsänderung betroffen. Grundsätzlich ist die Mindestanzahl der notwendigen Stellplätze in Bayern auf Basis der Bauordnung geregelt. Kommunen können allerdings durch Satzung die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge näher regeln.
Davon machten jetzt die Markträte Gebrauch, da der parkende Straßenverkehr immer mehr zunimmt, hieß es auf der jüngsten Sitzung. So müssen künftig Häuslebauer von Einfamilienhäusern oder von Doppelhäusern pro Einheit immer jeweils drei Stellplätze nachweisen. Bei Mehrfamilienhäusern sind bei einer Wohneinheit bis 40 Quadratmeter ein Stellplatz, bis 65 Quadratmeter eineinhalb Stellplätze, über 65 Quadratmeter zwei Stellplätze und über 90 Quadratmeter zweieinhalb Stellplätze nachzuweisen. Im Umkreis von 150 Metern sind Stellplätze auf einem anderen Grundstück möglich. Bedenken sahen Andreas Neumayr und Hubert Gaa bei innerörtlichen Baumaßnahmen. "Oft sind die Grundstücke im Ortskern zu klein für mehrere Stellplätze", waren sich die Markträte einig. Neumayr sah zudem die gewünschte innerörtliche Nachverdichtung durch die neue Verordnung gefährdet. "Wir haben dann immer noch die Möglichkeit, entsprechende Ausnahmen zu erteilen", beruhigte Bürgermeister Markus Dopfer.
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