Keine Tötungsabsicht
Thannhauser wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Drogenabhängiger muss zur Entziehungskur
Thannhausen/Memmingen Einvernehmlich rückten gestern beim Landgericht in Memmingen das Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft und natürlich auch die Verteidigung beim Angeklagten vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötungsabsicht ab.
Entschuldigung des Täters angenommen
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