Sturmlauf gegen die geplante Abgabe
Landkreis Fast zwei Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise. Das Kabinett hat gestern den Gesetzentwurf gebilligt. In einem verkürzten Verfahren soll das Gesetz bis zum Jahresende durch das Parlament gebracht werden. Bisher gab es kein Konzept, wie systemrelevante Banken gerettet oder abgewickelt werden können, ohne das Finanzsystem zu gefährden. Mittels einer Bankenabgabe soll nun ein milliardenschwerer Krisenfonds aufgebaut werden, der im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Das heißt: Nicht mehr der Staat soll für die Rettung von Banken sorgen, sondern die Bankengemeinschaft selber.
Die Sparkassen laufen ebenso wie die Genossenschaftsbanken Sturm gegen die geplante Bankenabgabe, weil sie ein eigenes Sicherungssystem haben. Für die Sparkasse Günzburg-Krumbach bedeutet die Abgabe eine zusätzliche Belastung, heißt es in einer Pressemitteilung. "Wir Sparkassen wehren uns vor allem gegen die mangelnde verursachungsgerechte Ausgestaltung der Bankenabgabe. Sie sollte stärker auf die tatsächlichen Verursacher der Krise ausgerichtet werden. Außerdem müssen wir mit der Bankenabgabe Beiträge in einen Fonds entrichten, dessen Leistungen wir aufgrund der bestehenden Institutssichtung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe nie in Anspruch nehmen werden", stellt Sparkassenchef Walter Pache in einer ersten Stellungnahme fest. "Wenn die Kriterien für die Berechnung der Bankenabgabe während des Gesetzgebungsverfahrens unverändert bleiben, bedeutet dies für uns eine zusätzliche Belastung in Höhe von rund 40 000 Euro neben den anderen Beiträgen für die Sicherungseinrichtung der S-Finanzgruppe." Die Bankenabgabe sei inkonsequent, weil die Beiträge am systemischen Risiko eines Kreditinstituts bemessen werden sollen, betont Helmut Atzkern von den Volks- und Raiffeisenbanken im Kreisverband Günzburg. Er teilt die Meinung von Stephan Götzl, dem Präsidenten des Genossenschaftsverbands Bayern. "In der jüngst veröffentlichten Instituts-Vergütungsverordnung hat das Bundesministerium der Finanzen Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als zehn Milliarden Euro als bedeutend klassifiziert. Die Bankenabgabe unterstellt jetzt aber für Institute aller Größenklassen ein systemisches Risiko." Das sei widersprüchlich, so Götzl. Schließlich würden auch regionale Banken einbezogen, obwohl von ihnen keine systemische Gefahr für die Volkswirtschaft ausgehe.
Die Bundesregierung soll ihre eigenen Maßstäbe auch bei der Ausgestaltung der Abgabe anwenden, sagt Atzkern. Konsequent sei es, eine Freigrenze bei der Bemessungsgrundlage einzuführen. Damit werde den Belangen kleiner und mittlerer Banken Rechnung getragen.
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