Tempolimit soll Raser auf dem Waltenhauser „Schorschodrom“ ausbremsen
Der Rat will durch Geschwindigkeitsbegrenzungen für mehr Sicherheit auf der Waltenhauser Ortsumfahrung sorgen.
Um mehr Sicherheit auf einem Teilstück der Ortsverbindungsstraße nach Krumbach ging es in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr. Darüber hinaus brachte eine Verkehrsschau der Polizeiinspektion Krumbach neue Erkenntnisse bezüglich Verkehrszeichen und Straßenschilder im Ortsbereich.Wer von Krumbach kommend in die Ortsteile Weiler oder Hairenbuch fahren möchte, wird zweckmäßigerweise nicht die Ortsdurchfahrt, sondern die westlich an Waltenhausen vorbeiführende „Umgehung“ benützen. Es handelt sich dabei um ein Teilstück in einer lang gezogenen Kurve ab der nördlichen Ortseinfahrt bis zum Gewerbegebiet. Seit der Neuausweisung der Radwegverbindung Waltenhausen – Hairenbuch müssen auch Radfahrer und Fußgänger bis zum Beginn des offiziellen Radweges nach Krumbach diesen Straßenteil benützen. Leider, bedauerte Bürgermeister Karl Weiß eingangs seiner Ausführungen zu diesem Thema, werde seitens der motorisierten Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich, der in Waltenhausen als „Schorschodrom“ bezeichnet wird, viel zu schnell gefahren. Seinem Antrag, die Geschwindigkeit dort auf 70 Stundenkilometer zu beschränken, stehe die Verkehrsbehörde positiv gegenüber, berichtete Weiß weiter. Bei einem Ortstermin konnten die genauen Positionen der benötigten Verkehrsschilder festgelegt und in einen Lageplan übertragen werden. Mit 7 : 2 Stimmen wurde Weiß beauftragt, die erforderlichen Verkehrsschilder zu besorgen.
Verkehrsschau In einem von der Verkehrsbehörde festgelegten Turnus erfolgte in Waltenhausen und den Ortsteilen eine Verkehrsschau. Dabei stellten die Vertreter der Polizeiinspektion Krumbach fest, dass Standort und Ausführung der Tempo-30-Schilder in der Aletshauser Straße nicht den Vorschriften entsprechen. Weiß berichtete, dass die Aufstellung der Schilder vor Jahren „inoffiziell“ erfolgte und jetzt eine offizielle Regelung getroffen werden müsse. Nach einer längeren Diskussion, ob überhaupt eine Notwendigkeit für den verkehrsberuhigten Bereich bestehe, einigten sich die Räte, mit den dortigen Grundstücksbesitzern in einer Anliegerversammlung zu sprechen. Ansonsten sind einige Straßenbezeichnungen nicht mehr lesbar oder verdeckt und müssen erneuert, bzw. versetzt werden. In Weiler, so vermutet Weiß, sei ein Verkehrsschild mutwillig verdreht worden und zeige in die falsche Richtung. Die Beanstandungen werde man bereinigen, so der Beschluss des Rates.
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