Vergewaltigung am Günzrieder Weiher wird Fall fürs Landgericht
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.
Im Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung am Günzrieder Weiher ist das letzte Urteil noch nicht gefallen. Erwartungsgemäß haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts vom vergangenen Dienstag eingelegt. Der Fall geht damit an eine Strafkammer des Landgerichts Memmingen.
Vergangene Woche war ein 37-Jähriger am Amtsgericht Günzburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle sah es als erwiesen an, dass er eine Bekannte im August 2018 auf einem Parkplatz nahe des Günzrieder Weihers zwischen Wasserburg und Kötz vergewaltigt hatte. Vor Gericht hatte der Mann das bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen.
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