Wenn der Bürgermeister von Beruf Architekt ist
Balzhausen Darf ein Bürgermeister in einer Bauangelegenheit im Gemeinderat mit abstimmen, wenn er in Ausübung seines Berufs involviert ist? Oder konkret: Durfte Balzhausens Bürgermeister Gerhard Glogger (CSU/Freie Wähler) im Gemeinderat mit abstimmen, als es um die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Kirrberg ging? Die Frage war erneut Thema im Gemeinderat.
Direktor Stefan Papsthart von der Regierung von Schwaben geht in einem Schreiben unter anderem auf die Kernfrage ein, ob Glogger als Architekt einen unmittelbaren Vorteil durch die Bauleitplanung erlangt hätte. Zwar werde ein Planer für die Planfertigung bezahlt, jedoch bestehe die konkrete Aussicht auf einen Folgeauftrag, etwa die Bauausführung oder die Bauaufsicht. Glogger hatte laut Papstharts Einschätzung an den Abstimmungsergebnissen im Gemeinderat also "ein unmittelbares Interesse": Er hätte demnach nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen dürfen.
"Dass er dies dennoch tat", schreibt Papsthart weiter, "macht die Beschlüsse gleichwohl nicht unwirksam, da seine Stimme in keinem Fall ausschlaggebend war". Würde in einem konkreten Fall das unmittelbare Eigeninteresse des Bürgermeisters nachgewiesen werden, könnte dessen Stimme noch nachträglich abgezogen werden.
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