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  3. Rottweiler tötet anderen Hund in Krumbach: So geht es mit dem aggressiven Tier weiter

Krumbach
24.05.2024

So geht es mit dem auffälligen Rottweiler aus Krumbach weiter

Rottweiler sind in Bayern Listenhunde der Kategorie 2. Ein Tierhalter aus Krumbach muss nach zwei Beißvorfällen nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv ist.
Foto: Bernd Thissen, dpa (Symbolbild)

Plus Der Hundehalter hätte inzwischen nachweisen müssen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv ist. Wie das Ordnungsamt Krumbach weiter vorgeht.

Längst abgelaufen ist die Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer ein Besitzer eines aggressiven Hundes aus einem Stadtteil von Krumbach ein neues Wesensguachten vorlegen müsste, das belegt, dass das Tier nicht gesteigert aggressiv ist. Der Hund, ein Rottweiler, hatte im März einen anderen Hund in seinem Heimatdorf so schwer verletzt, dass dieser nach einem Aufenthalt in einer Tierklinik starb. Auch der Besitzer des angegriffenen Hundes war verletzt worden. Bereits fast genau ein Jahr zuvor hatte der Rottweiler einen etwa gleich großen Hund nahe dem Stadtteil angegriffen und eine junge Frau bei dem Vorfall mitverletzt. Zu dem Vorfall hatte es einen Gerichtsprozess wegen Körperverletzung gegeben, bei dem der Hundehalter verurteilt wurde. Beim Ordnungsamt Krumbach als zuständiger Sicherheitsbehörde fragte unsere Redaktion nach, wie im Fall des gefährlichen Hundes weiter vorgegangen wird.

Erstes Wesensgutachten für den Rottweiler hat keine Gültigkeit mehr

Ordnungsamtsleiter Mathias Vogel erklärte, dass der Hundehalter noch kein neues Wesensgutachten beigebracht habe. Das bisherige, das aus dem Sommer 2023 stammt und von einem Augsburger Gutachter erstellt wurde, hat nach dem neuerlichen Beißvorfall vom März dieses Jahres keinen Bestand mehr. Mathias Vogel sagte aber, dass man dem Hundehalter schon noch eine gewisse Karenzzeit einräumen müsse. Der Grund: Die Experten, die Hunde und ihr Wesen begutachten dürfen, seien sehr gefragt und ziemlich ausgebucht. Der Hundehalter müsse also die Gelegenheit bekommen, einen freien Termin zu erhalten. Wie lange das Ordnungsamt dem Hundehalter aber eine Übergangsfrist einräumt, dazu wollte sich der Ordnungsamtsleiter nicht äußern.

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28.05.2024

Wessenstest für den Halter wäre sinnvoller