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  3. Ziemetshausen: In Ziemetshausen steigen die Gebühren für den Kindergarten

Ziemetshausen
11.07.2023

In Ziemetshausen steigen die Gebühren für den Kindergarten

Die neue Kita in Holzständerausführung nimmt so langsam Gestalt an, Vorschläge zur Außengestaltung wurden dem Gemeinderat jetzt unterbreitet.
Foto: Marktgemeinde Ziemetshausen

Plus In der Marktrats-Sitzung in Ziemetshausen wurde eine Erhöhung der Kita-Gebühren beschlossen und die Planung für die Außenanlagen einer neuen Kita vorgestellt.

Bürgermeister Ralf Wetzel konnte es sich nicht verkneifen, zum Sitzungsauftakt dem Sport- und Kulturausschuss und den teilnehmenden Vereinen für ihren Einsatz zur Erstellung eines Kinderferienprogramms im Rahmen der Kinderkulturtage zu danken, das in seinem Umfang vom ersten bis zum letzten Ferientag keine Wünsche offenlässt. Von Märchenstunden über Theaterfahrten und dem Hineinschnuppern in verschiedenste Sportarten sowie viel eigenständiger Beschäftigung unter Anleitung ist in dem Ferienprogramm alles enthalten, was Kinderherzen begehren. Angehoben werden allerdings die Gebühren für den Kindergarten:

  • Kindergartengebühren: Ab 1. September werden die Gebühren für den Kindergarten erhöht. Gestiegene Inflationskosten, enorm erhöhte Stromkosten sowie die aufgrund der diesjährigen Tarifrunde merklich angestiegenen Löhne und Gehälter ließen der Kommune, so Bürgermeister Ralf Wetzel, keine andere Wahl, als die Gebühren angemessen zu erhöhen. Er habe volles Verständnis für die Ablehnung der Erhöhung der Kitagebühren in der Märcheninsel durch den vorab informierten Elternbeirat. Er muss aber auch darauf hinweisen, dass in diesem Jahr nicht nur das Kindergeld spürbar erhöht wurde, auch die Beitragszuschüsse vom Staat für Kiga- und Krippenplätze sollten nicht ganz unbeachtet bleiben. Zudem, und das ist in der Satzung festgehalten, kann auf Antrag vom Jugendamt des Landkreis Günzburg ein Zuschuss zu den Benutzungsgebühren gewährt werden. So haben die Räte mit allen Stimmen den Erlass der Gebührensatzung angenommen. Die Kiga-Gebühren mussten um durchschnittlich 18 Prozent angehoben werden (bei drei bis vier Stunden von 100 Euro auf 115 Euro, bei neun bis zehn Stunden Aufenthalt von 177 Euro auf 205 Euro). Die Gebührenerhöhung für die Krippenplätze (drei bis vier Stunden von 175 Euro auf 195 Euro, bei neun bis zehn Stunden von 310 Euro auf 315 Euro) liegt im Durchschnitt bei acht Prozent. Die genauen und umfassenden Gebührensätze können im Rathaus oder in der Kindertagesstätte Märcheninsel angefragt werden.
  • Außenanlage Kita: Architekt Gerhard Glogger und Landschaftsgärtner Hans Marz haben den Marktgemeinderat und die Besucher der Sitzung über die Außengestaltung der neuen Kindertagesstätte an der Vesperbilder Straße informiert. Gerhard Glogger stellte dabei seine Planung für das Nebengebäude der neuen Kita vor. Hier sollen die Kinderwagen, Fahrräder und Roller sowie die Mülltonnen untergebracht werden. Zudem ist ein Raum für den Hausmeister vorgesehen. Über die Ausführung der Außenwände, ob in senkrechter Holzlattung wie das Hauptgebäude oder mit grauen Fassadenplatten, muss das Gemeindegremium noch entscheiden. Das gesamte Areal der neuen Kindertagesstätte wird mit Bäumen, Buschwerk und Hecken eingesäumt. Insbesondere die Front zur Vesperbilder Straße möchte Gartengestalter Marz als optische Verlängerung der Lindenallee von Vesperbild her sehen, wo dann der Fuß- und Radweg beidseitig von Grün eingesäumt ist. Neben Bäumen auf dem Parkplatz sollen auch die vorgesehenen vielfältigen Spielanlagen von Schatten spendendem Gehölz umgeben sein. Der Marktgemeinderat hat die Vorschläge für beide Objekte zur Kenntnis genommen und wird sich zu gegebenem Zeitpunkt damit eingehend befassen und entsprechende Beschlüsse herbeiführen.
  • Voranfrage zum Neubau von Piccolohäusern in Schönebach: Die Wohngebäude bestehen aus offensichtlich zwei Wohneinheiten und sollen jeweils ein Pultdach erhalten. Der Bauherr hat aufgrund einer formlosen Anfrage vorab an das Landratsamt Günzburg die Mitteilung erhalten, dass in der dargestellten Lage der Häuser zwischen Bestandsimmobilien eine Befreiung von der Baugrenze nicht möglich sein wird. Auf die Beschlüsse des Bauausschusses hat der Bauherr in einer Stellungnahme wissen lassen, dass eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenze nicht mehr benötigt wird, da das Gesamtprojekt nunmehr dergestalt platziert wird, dass alle drei Häuser innerhalb der Baugrenze errichtet werden können. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse schließt sich der Marktgemeinderat der Entscheidung des Bauausschusses bezüglich Dachform und Dachneigung an, wenn normale Einfamilienhäuser hier entstehen sollen. Aufgrund der Platz- und Grenzsituation würde man aber nur maximal zwei entsprechenden Häusern zustimmen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
  • Zum Anhörungsverfahren Windenergie des Regionalverband Donau-Iller legte sich der Marktgemeinderat auf ein geeignetes Areal innerhalb der Gemeindegrenzen fest. Da lediglich ein Standort als Vorranggebiet für Windkraft durch den Markt Ziemetshausen ausgewiesen werden soll, hat man sich mit allen Stimmen der Räte wie bereits in nicht öffentlicher Sitzung im Juni für das Gebiet in Richtung Langenneufnach entschieden.

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