
Neue Zuschuss-Richtlinie: Künstler zufrieden, Kunstvereine nicht

Plus Der Freistaat Bayern erlässt neue Richtlinien zur Ausstellungsförderung – eine Heimat-Quote ist inbegriffen. Das gefällt aber nicht jedem.

Regelmäßig kommen Staatsregierungen dieser Erde auf die Idee, ihre Rundfunkanstalten zu verpflichten, einen höheren Anteil inländisch produzierter Musik zu senden. Und regelmäßig hagelt es dann Kritik über solche nationalen Vorgaben.
Daran erinnern jetzt die künftigen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst hinsichtlich von Fördergeldern für Ausstellungen von Kommunen, Kunst- und Ausstellungsvereinen. Danach müssen ab 2021 an einem vom Freistaat geförderten Ausstellungsprojekt „mindestens fünf professionelle lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt sein“ und der überwiegende Teil der beteiligten Künstler „in Bayern wirken“. Gleichzeitig müsse das Projekt überregionale Bedeutung und zuwendungsfähige Gesamtausgaben von mindestens 10.000 Euro haben.
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