Wegen anonymer Plakate wird immer noch ermittelt
Verfahren im Landratsamt und bei der Staatsanwaltschaft noch im Gange. Zuletzt tauchte wieder ein anonymes Schreiben auf
Ein paar nicht namentlich gekennzeichnete Plakate, die am Tag des offenen Denkmals in Schondorf aufgehängt wurden, beschäftigen auch vier Monate später noch immer. Das hat eine Nachfrage bei den Ermittlungsbehörden gegeben. Dabei tauchte im Dezember erneut ein anonymes Schreiben auf.
„Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“ lautete am 8. September das Motto des Denkmaltags – und das rief in Schondorf einen oder mehrere Unbekannte auf den Plan. Er oder sie hängte(n) ein Plakat an die denkmalgeschützte Güterhalle am Bahnhof, welche die Mehrheit des Gemeinderates abreißen will, und mahnte(n) deren Erhalt an. Weil die Seebergsiedlung in einem ähnlichem Kontext diskutiert wird, fand sich auch dort ein entsprechender Anschlag, ohne dass ein Urheber genannt wurde. Diesen Umstand meldete Bürgermeister Peter Wittmaack der Polizei in Dießen, denn es könnte eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen Artikel 12 des Bayerisches Pressegesetzes vorliegen. Dieses verlangt, den Urheber eines Druckwerks zu benennen. Eine Stunde später meldete sich bei Wittmaack ein Bürger, der laut Wittmaack erklärte, zu wissen, wer die Plakate aufgehängt hatte: Gemeinderat Wolfgang Schraml und die Vorsitzende des Schondorfer Kreises, Dorothee Mayer-Tasch. Wittmaack teilte auch diese Aussage der Polizei mit. Schraml und Mayer-Tasch widersprachen dieser Aussage und erstatteten ihrerseits Anzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Unbekannt.
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