Baut ausgerechnet die Gemeinde Pultdächer?
Eigentlich steht diese Dachform im Eresinger Ortskern auf dem Index. Aber: Für den kommunalen Kindergarten eignet sie sich besonders.
Im Eresinger Gemeinderat ist wieder lange über den Bebauungsplan „Ortskern“ gesprochen worden, einem Bebauungsplan, der Gebäude- und Dachformen regelt und zu dem es ein noch offenes Rechtsverfahren gibt. Die Problematik: Aus bautechnischer Sicht sind für den geplanten Anbau an den gemeindlichen Kindergarten offensichtlich Pultdächer günstig. Gerade die gegenüber dem Satteldach nicht so typischen Dachformen hat die Gemeinde jedoch mittels Bebauungsplan aus dem Ortskern verbannt.
Eine Vorgehensweise, für die sich Eresing beim Verwaltungsgericht - wie berichtet - Kritik eingehandelt hat. Die Juristen dort hielten der Kommune vor, rechtsmissbräuchlich gehandelt zu haben, in dem sie einen Bebauungsplan aufgestellt habe, der nur gestalterische Aspekte regle. In München war man der Meinung, dass dies hauptsächlich geschehen sei, um ein konkretes Bauvorhaben des Klägers zu verhindern – der Mann will ein Haus mit Walmdach bauen. Der Bebauungsplan wurde als unwirksam erklärt.
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