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Rechtsstreit: Erster Erfolg für die Stadt
![Für das Verlegen von Leitungen müssen Energieversorger an die Kommunen eine sogenannte Konzessionsabgabe zahlen. Die Stadt Landsberg und Erdgas Schwaben streiten darüber vor Gericht. Für das Verlegen von Leitungen müssen Energieversorger an die Kommunen eine sogenannte Konzessionsabgabe zahlen. Die Stadt Landsberg und Erdgas Schwaben streiten darüber vor Gericht.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/1x1.png)
Laut Urteil hat Energieversorger zu wenig Konzessionsabgabe bezahlt
Landsberg Einen ersten Erfolg hat die Stadt Landsberg eigenen Angaben zufolge im Rechtsstreit gegen Erdgas Schwaben vor dem Landgericht München I erzielt. Laut Urteil wird Erdgas Schwaben verurteilt, an die Stadt einen Betrag in Höhe von rund 342000 Euro zu bezahlen, heißt es in einer Mitteilung des Pressereferats der Stadt. Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, in welcher Höhe Konzessionsabgaben an die Stadt abzuführen sind.
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen zu entrichten sind. Die Höhe von Konzessionsabgaben ist in einer Verordnung festgelegt. Sie bemisst sich insbesondere danach, ob Kunden auf Grundlage der gesetzlichen Belieferungspflicht als Tarifkunden oder außerhalb der gesetzlichen Belieferungspflicht als Sondervertragskunden mit Energie beliefert werden. Die für die Belieferung von Sondervertragskunden zu entrichtende Konzessionsabgabe ist um ein Vielfaches niedriger als die Konzessionsabgabe, die bei der Belieferung von Tarifkunden zu entrichten ist.
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