Keine Kiesgrube an der B17
Verwaltungsgericht gibt Gemeinde Unterdießen Recht
Unterdießen Jetzt steht die Entscheidung: An der B17, auf dem Gemeindegebiet von Unterdießen, darf keine Kiesgrube gebaut werden. Das Münchner Verwaltungsgericht wies damit die Klage von Philipp Erwein Prinz von der Leyen ab (LT berichtete mehrmals).
„Das Gericht hat entschieden, dass unser damals aufgestellter Flächennutzungsplan rechtsgültig ist“, erklärte Bürgermeister Dietmar Loose auf Anfrage des LT. Der Rathauschef glaubt auch, dass der Rechtsstreit damit endgültig beendet ist.
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