Wie in einer Märchenstunde
Geldstrafe für Angeklagten. Waren Aussagen abgesprochen?
Um der Wahrheit auf die Spur zu kommen, werden vom Gericht bei der Beweisaufaufnahme Zeugen gehört. Die sind bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Doch das klappt nicht immer: Als es in diesen Tagen am Amtsgericht Landsberg um gefährliche Körperverletzung ging, dürfte sich Strafrichterin Stefanie Mader zeitweise wie in einer Märchenstunde vorgekommen sein.
Die beiden heranwachsenden Frauen im Zeugenstand, befreundet, beide 16, sprachen zwar „mit einer Stimme“, doch ihre Aussagen sollen meilenweit von den Angaben abgewichen sein, die sie vor einiger Zeit bei der Polizei bereits gemacht hatten. Die „Geschädigte“ räumte jetzt ein, dass sie bei dem Vorfall am 17. Mai 2016 in der Wohnung ihrer Mutter deren Freund provozieren wollte, weil sie sauer auf ihn gewesen sei. Der wiederum sagte, dass es ihr nicht gepasst habe, dass er mit ihrer Mutter zusammen sei.
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