Gericht lässt auch keine Berufung zu
Kaltental verliert im Windrad-Prozess
Wie nach dem Verlauf der Verhandlung erwartet hat das Verwaltungsgericht (VG) München die Klage des Marktes Kaltental gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen im Kingholz abgewiesen. Das hat am Mittwoch die Gemeinde Fuchstal mitgeteilt, die davon wiederum von der Geschäftsstelle des VG erfahren hat.
Ob die Klage nun als bereits unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wurde, blieb zunächst offen. Hier ist die Urteilsbegründung abzuwarten. Außerdem ließ das VG keine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu. Eine solche Berufungszulassung wird allerdings auch nur in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung gegeben. Diese wurde hier offensichtlich nicht gesehen. Der Markt Kaltental kann aber eine Zulassung beantragen. Ob einem solchen Antrag stattgegeben wird, entscheidet dann der VGH.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.