Jeder Baum muss ersetzt werden
Förster Borsdorf erklärt in Geltendorf Prozedere bei Rodung für Bauland
Die Gemeinde Geltendorf muss sich um Ausgleichsflächen kümmern, wenn sie zugunsten eines Baugebietes westlich der Bahnhofstraße Wald abholzt. Förster Jan Borsdorf referierte jüngst in einer Gemeinderatssitzung über dieses Thema.
Borsdorf ist seit vergangenem Jahr Förster im Forstrevier Türkenfeld und als solcher auch zuständig für den Geltendorfer Gemeindewald. Der 27-Jährige stammt aus dem Landkreis Starnberg und hat in Weihenstephan studiert. Mitarbeiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck (AELF) sind in der Beratung von Privatwaldbesitzern und Kommunen tätig. Beim Gemeindewald Geltendorf ist Borsdorf auch für die Bewirtschaftung des kommunalen Forstes zuständig. In der Sitzung verschaffte er dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über das Waldjahr 2015 und erläuterte danach, was beim Bebauungsplan Bahnhofstraße West zu beachten ist. „Wald, der gerodet wird, muss 1:1 wieder aufgeforstet werden.“ Das könne unter Umständen woanders geschehen, die Fläche müsse aber mindestens 2000 Quadratmeter groß sein, weil sonst kein Waldinnenklima entsteht. Nur wenn die aufgeforstete Fläche direkt an ein Waldgebiet anschließe, könne sie auch kleiner sein. Landschaftsarchitektin Katrin Mohrenweis erklärte, bei den Ausgleichsflächen für Bahnhofstraße West seien zwei Aspekte zu beachten. „Der Wald muss 1:1 ersetzt werden und es muss naturschutzfachlicher Ausgleich zur Verfügung gestellt werden.“ Wie hoch der Ausgleichsbedarf sei, könne jetzt noch nicht genau gesagt werden. Mohrenweis rechnet mit fünf bis zu 15 oder 20 Hektar – je nach Anrechnungsfaktor. (löbh)
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