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  3. Landsberg: Klinikum Landsberg: Was Besucher jetzt wissen müssen

Landsberg
08.05.2020

Klinikum Landsberg: Was Besucher jetzt wissen müssen

Am Klinikum in Landsberg gelten ab Samstag, 9. Mai, neue Besuchsregeln.
Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolfoto)

Ab Samstag dürfen im Landsberger Klinikum wieder Patienten besucht werden. Welche Regeln dabei gelten.

Im Klinikum Landsberg gelten ab Samstag, 9. Mai, neue Besuchsregelungen. Diese Vorgaben sind laut dem Ärztlichen Direktor Dr. Hubert Meyrl aufgrund der Corona-Pandemie unbedingt nötig. Die Regeln würden dem Schutz der Besucher, der Patienten und der Mitarbeiter des Klinikums dienen. Diese Regeln gelten:

  • Jeder Patient darf pro Tag nur einen Besuch von einer Kontaktperson bekommen – und zwar für maximal 30 Minuten, täglich in der Zeit von 10 bis 16 Uhr.
  • Berechtigte Besucher sind: Angehörige des eigenen Hausstands, Ehe-/Lebenspartner, Eltern, Kinder oder die von dem Patienten angegebene Kontaktperson, bestellter Vormund oder Betreuer.
  • Nur gesunde Personen dürfen das Klinikum betreten, deswegen wird bei jedem Einzelnen ein Gesundheitscheck (Fragen zum Gesundheitszustand und Fiebermessung) bei Betreten des Klinikums durch die Mitarbeiter vorgenommen.
  • Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die persönlichen Daten der Besucher zu erfassen und abzuspeichern (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und Ergebnis des Gesundheitschecks). Diese Daten werden zum Zweck des Gesundheitsschutzes für einen Zeitraum von zwei Monaten gespeichert, um eventuelle Infektionsketten rückverfolgen zu können.
  • Die wegen des Coronavirus geltenden strikten Hygienevorschriften, also Mund-Nasen-Schutz sowie Händedesinfektion und der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern, sind einzuhalten.

Das Klinikum bittet um Verständnis, dass es an der Eingangskontrolle zum Klinikum zu längeren Wartezeiten kommen kann. Grundsätzlich wird darum gebeten, vorab über das Servicetelefon einen Besuchstermin zu vereinbaren, da aus Infektionsschutzgründen nicht unbegrenzt Besucher vorgelassen werden können. Die Besuche sollten auf das unbedingt notwendige Minimum reduziert werden.

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