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  3. Kommunalwahl: Gericht prüft Eintragung in die Unterstützungslisten

Kommunalwahl
17.01.2014

Gericht prüft Eintragung in die Unterstützungslisten

Die Liste "Zukunft für Dießen" mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Alexander Dill.
Foto: Gerald Modlinger

„Zukunft für Dießen“ will, dass Unterschriften nicht mehr vor dem Bürgermeisterzimmer geleistet werden müssen

In den vergangenen Tagen wurde aus den Reihen der ZfD wiederholt Kritik laut, wie im Dießener Rathaus die Eintragung in die Unterstützungslisten erfolgt. Inzwischen konnte Dill laut eigener Angabe bis Freitag zwar 191 Unterstützer gewinnen (180 sind mindestens notwendig), die ZfD-Gemeinderatsliste hinkt jedoch hinterher. Moniert wurde vor allem, dass die Unterstützungsliste die auf einer Theke im Hauptamt liegt. Von da seien es nur wenige Meter zum Amtszimmer des Bürgermeisters, dessen Türe oft offen sei, auch das letzte Blatt der Liste sei immer einsehbar. Dadurch, so Dill, würden Personen abgeschreckt, die nicht wollten, dass Bürgermeister Herbert Kirsch und dessen enge Mitarbeiter ihre Eintragung mitbekommen.

Zunächst hatte die Marktgemeinde eine anwaltliche Aufforderung erhalten, diese Praxis zu beenden. Konkret verweist der Anwalt auf den dritten Absatz des Artikels 20 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes. Dort heißt es: „Den mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden und den Wahlorganen ist es untersagt, den Inhalt der Stimmrechtsausübung in irgendeiner Weise zu beeinflussen oder das Wahlgeheimnis zu verletzen.“

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