
Es bleibt bei vier Jahren Gefängnis

41-jähriger Landkreisbürger scheitert nach Verurteilung in Landsberg mit seiner Berufung vor dem Augsburger Landgericht.
Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Augsburg lautete im April auf vier Jahre Haft wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Das Gefängnis bleibt einem 41-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis Landsberg nun nicht erspart. Die 7. Kammer des Landgerichts Augsburg wies jetzt seine Berufung zurück.
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