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Landsberg
27.10.2016

Die Vorauszahlungen sind erst einmal gestoppt

Anlieger müssen sich nicht nur in Landsberg am Straßenbau anteilsmäßig beteiligen.
Foto: Archivbild Thorsten Jordan

Stadtrat bildet Arbeitskreis für neue Straßenausbaubeitragssatzung. Es bleibt aber bei Einmalzahlungen

Die Nachricht hatte sich Stadtkämmerer Peter Jung bis zum Ende der Diskussion um die Straßenausbaubeitragssätze aufgespart: „Wir werden die Vorauszahlungsbescheide für die Altöttinger Straße, die Johann-Arnold-Straße, die Max-Friesenegger-Straße und die Ummendorfer Straße noch nicht zustellen, sondern damit warten, bis der Stadtrat sich auf eine Überarbeitung der Satzung geeinigt hat.“ Hintergrund dieser Aussetzung sind zwei Anträge von CSU und UBV zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Landsberg, die am Mittwochabend im Stadtrat behandelt wurden. Einstimmig getroffen wurde eine Grundsatzentscheidung, Straßenausbaubeiträge wie bisher in Form eines Einmalbetrages beizubehalten. Die Satzungsdetails soll nun aber ein Arbeitskreis, zusammengesetzt aus jeweils einem Vertreter jeder Fraktion, ausarbeiten und dann dem Gesamtstadtrat erneut zur Beschlussfassung vorlegen.

Damit folgte das Gremium zunächst einem CSU-Antrag, der sich für die Beibehaltung der bisherigen Abrechnungsform ausgesprochen hatte. Gleichzeitig verabschiedete man sich vom Gedanken, die Zahlungen auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Die UBV hatte ihre Variante unter anderem deswegen vorgeschlagen, um zahlungspflichtigen Anliegern die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag die Beitragsschuld auf zehn Jahresleistungen zu verteilen („Verrentete Beiträge“). Die Unabhängigen hatten unter anderem damit argumentiert, gerade diese Möglichkeit, keinen Antrag wegen Bedürftigkeit mit gesonderter Darlegung der Einkommensverhältnisse stellen zu müssen, würde eine große Erleichterung für viele Bürger darstellen (LT berichtete).

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