Streit in einer Gaststätte landet in Landsberg vor Gericht
Plus Ein Handwerker soll in einem Lokal im Landkreis Landsberg handgreiflich geworden sein. Wie er dafür bestraft wird.
Ist es im März in einer Gaststätte im Landkreis zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen, oder nicht? Vor dem Amtsgericht in Landsberg musste sich deswegen ein 43 Jahre alter Mann verantworten, der dort einen Mitarbeiter verletzt und dessen Brille beschädigt haben soll. Wie so oft vor Gericht, gingen die Aussagen zu dem Vorfall auseinander.
Der Angeklagte, ein 43-jähriger Handwerker, berichtete, dass er beauftragt worden sei, mehrere Arbeiten in dem Gasthaus auszuführen. Also sei er Mitte März dorthin gefahren. In eine Gaststätte, in der er schon seit acht Jahren beruflich ein und ausgehe. Da er Platz für seine Utensilien wie den Werkzeugkoffer gebraucht habe, bat er den Mitarbeiter, den nach seinen Worten beengten Raum eine Zeit lang zu verlassen. Diese Aufforderung habe der Mann jedoch ignoriert. So habe der 43-Jährige den außer Haus weilenden 50-jährigen Geschäftsführer angerufen und ihm sein Anliegen weitergegeben. Allerdings ohne Erfolg, so der Handwerker. Er sei dann, als er sich umgedreht habe, zwei Mal über die Füße des Angestellten gestolpert. Beim Aufstehen habe er den 55-Jährigen mit den Händen weggeschoben. Ihn aber nicht am Hals gepackt und gewürgt, wie ihm der Staatsanwalt vorhielt. Vielmehr habe ihn der 55-Jährige mit irgendeinem metallischen Gegenstand, wahrscheinlich einem Schraubenzieher, an der Hand verletzt.
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