Prozess in Landsberg: Drohte ein Wirt einem Gast Gewalt an?
Plus Eine negative Bewertung im Internet erzürnt einen Gastronomen aus dem Landkreis Landsberg. Wie er versucht haben soll, einen unzufriedenen Gast einzuschüchtern.
Eine halbe Stunde lang ließ der 54-jährige Angeklagte das Gericht warten, bis er endlich erschien. Die Anklage hielt dem Gastwirt vor, dass er einem Gast gedroht habe, ihm die Knochen zu brechen, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen seine negative Bewertung über das Lokal im Internet lösche.
Der 59-Jährige, der als Zeuge im Gerichtssaal erschien, sah überhaupt keinen Grund, der Aufforderung nachzukommen, er zeigte den Wirt an. Dem Gastronomen flatterte daraufhin ein Strafbefehl in Höhe von 2000 Euro wegen versuchter Nötigung ins Haus: 50 Tagessätze zu je 40 Euro. Dagegen erhob er Einspruch und es kam zur Hauptverhandlung. Die endete damit, dass der Angeklagte nicht 2000 Euro wie beim ursprünglichen Strafbefehl, sondern 2800 Euro und die Gerichtskosten bezahlen muss.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.