Bei der Werbung immer genau hinschauen
Die Satzung für Außenwerbeanlagen wurde aktualisiert. Ein Gerichtsurteil gab den Anstoß dazu
„Es gibt überhaupt keine irgendwie gearteten ortsgestalterisch nachvollziehbaren Gründe, warum hier keine Werbeanlagen sein sollten.“ Diese und weitere Feststellungen entstammen einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts und waren in Summe dazu angetan, die Außenwerbeanlagensatzung der Stadt Landsberg (AWS) für unwirksam zu erklären. Jetzt hat die Stadt nachgebessert und die Hinweise des Gerichts in eine Neufassung der Vorschrift eingearbeitet. Der Stadtrat hat nun bei zwei Gegenstimmen den Entwurf der Satzung akzeptiert.
Die alte Satzung hatte bislang großflächige Werbung für „allgemeine Produktwerbung“ im Stadtgebiet generell abgelehnt. Daher wurde auch ein Bauantrag abgelehnt, der eben eine solche Werbefläche an der Augsburger Straße zum Ziel hatte. Das Vorhaben sei zwar bauplanungsrechtlich zulässig gewesen, jedoch nicht nach der damals gültigen AWS-Satzung. Das Gericht wollte der Satzung jedoch nicht folgen, vor allem, da keinerlei Differenzierung danach vorläge, welches Baugebiet jeweils vorliege.
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