Streit um Anwaltskosten: Keine souveräne Leistung der Stadt
LT-Redaktionsleiterin Alexandra Lutzenberger betrachtet den Vergleich zu den Anwaltskosten von Ex-OB Ingo Lehmann als Niederlage für die Stadt.
Es ist ein Vergleich, der in Sachen Rechtsanwaltskosten abgeschlossen wurde. Aber ein Vergleich, der eine klare und deutliche Niederlage für die Stadt Landsberg bedeutet. Die Gerichtskosten wurden Ingo Lehmann durch einen Stadtratsbeschluss vor Jahren zugesagt, also war dieses Thema eine einfache Sache für das Gericht.
Die schwierigere Frage, ob Lehmann von einem Landsberger Stadtrat vor Gericht vertreten werden darf, wurde nicht angesprochen und bleibt deshalb weiter in der Diskussion. Es gibt Anzeichen, dass die Stadt dieses Thema auch noch rechtlich klären lassen will, allerdings ist das – wie bereits mehrfach kommentiert – eine schwierige Angelegenheit. Felix Bredschneijder ist als OB-Kandidat in einer besonderen Position, muss deutlich Stellung nehmen und vorsichtig sein. Er würde heute wohl anders entscheiden als zur Mandatsübernahme im Jahr 2013.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Berichterstattung ist keine souveräne Leistung des LT... insbesondere der Artikel v. 16.12.2019.