Urteil: In Dießen wird es keine Spielothek geben
Plus Ein Unternehmer klagt gegen die Marktgemeinde Dießen, weil sie ihm eine Spielhalle im Gewerbegebiet untersagt. Warum die Verwaltungsrichter Nein zu dem Projekt sagen.
Am Ammersee-Westufer wird es auch in Zukunft keine Spielhalle geben - zumindest in der Fritz-Winter-Straße in Dießen. Der Betreiber einer Firma aus Senden ist nun in München mit seiner Klage vor der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts gescheitert. Für ihn wird es nun doppelt teuer.
Das schriftliche Urteil kommt in fünf Monaten
Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch und Bauamtsleiterin Johanna Schäffert waren bei der Urteilsverkündung in der Landeshauptstadt mit dabei und sind erleichtert: „Die Rechtslage wurde für uns klar bestätigt.“ So ging das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Richter Johann Oswald davon aus, dass die vierte Bebauungsplanänderung der Marktgemeinde Dießen rechtens sei, wonach Vergnügungsstätten in dem Gewerbegebiet ausgeschlossen sind. Weniger förmlich heißt das für Herbert Kirsch, dass dieses Thema für die Marktgemeinde abgehandelt ist, auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung laut Ankündigung des Gerichts erst in rund fünf Monaten zu erwarten ist.
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