Kleingärtner: Kündigung wegen PV-Anlage auf Laube hat Bestand
Das Amtsgericht Landsberg weist die Klage eines langjährigen Pächters ab. Die Richterin bezieht sich auf die Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz.
Weil er sich geweigert hat, eine PV-Anlage auf seiner Gartenlaube abzubauen, hat die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner Xaver Taubert fristlos gekündigt. Der langjährige Pächter klagte dagegen vor dem Amtsgericht. Nun verkündete Richterin Birgit Lindner ein Urteil.
Demnach ist Tauberts Klage abgewiesen. Bei der Kündigung hat die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner laut Richterin Lindner formell alle Anforderungen erfüllt. Die PV-Anlage verstoße aufgrund ihrer Größe und Leistung gegen die aktuelle Fassung der Gartenordnung. Sie habe keine Bedenken, dass diese rechtmäßig entstanden sei.
Insgesamt acht Solarmodule befanden sich auf der Laube in Tauberts Parzelle, die sich innerhalb der Anlage an der Max-Friesenegger-Straße befindet. Nach eigenen Angaben nutzte er die Niederstromanlage mit einer Leistung von maximal 500 Watt zum Laden der Akkus seiner Geräte. In einem Anhang zur Nutzung von PV-Anlagen in der Gartenordnung ist jedoch festgelegt, dass entsprechende Module auf eine Größe von einem Quadratmeter sowie auf eine Leistung von 100 Watt bei maximal 24 Volt beschränkt sind. Sie müssen innerhalb von rund zehn Minuten abgebaut werden können. In einer Fassung, die bis Ende März 2023 gegolten hatte, waren gar keine PV-Anlagen in den Parzellen der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner erlaubt.
Weitere Solaranlage stellt Verstoß dar: Prozess in Landsberg
Vor der Kündigung habe der Verein Taubert mitgeteilt, dass die PV-Anlage auf seiner Gartenlaube einen Verstoß darstelle, so die Richterin. In ihrer Urteilsbegründung berief sie sich auf das Bundeskleingartengesetz. Nach diesem kann der Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Pflichtverletzungen vorliegen, die den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft nachhaltig stören. In den Augen der Richterin ist dies in diesem Fall eingetreten – innerhalb der Gemeinschaft sei aufgrund der Angelegenheit Unmut entstanden.
Bereits bei der Verhandlung Ende März ließ Richterin Lindner erkennen, wie ihr Urteil voraussichtlich ausfallen wird. Damals verwies sie darauf, dass der Kläger die Gartenordnung unterschrieben und damit akzeptiert habe. „Darin steht auch, dass Regeln für den Vorbesitzer keinen Bestandsschutz haben. Und sie könnten ihre PV-Anlage entsprechend den Regeln verkleinern“, sagte Lindner an den Kläger gerichtet.
Nach Angaben des Vorsitzenden hat die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner 340 Pächter, und alle anderen kämen mit der Gartenordnung zurecht. Taubert habe acht weitere Solaranlagen gemeldet, von denen aber nur eine gegen die neuen Bestimmungen verstoßen habe. Die Anlagen der Stadtgruppe befinden sich an der Max-Friesenegger-Straße (180 Parzellen), nahe des Altöttinger Weihers (120) und der Pössinger Straße (40).
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Wer einen Kleingarten pachtet bekommt ein sehr wertvolles Objekt zu einem unfassbar niedrigen Preis. Dafür ist eben die Nutzung mit bestimmten Auflagen verbunden. Wem das nicht gefällt, der muss nicht unbedingt einen Kleingarten pachten.
Ich schlage den Anzeigenhauptmeister als Ehrenvorsitzenden dieses kleingeistigen Vereins vor....
Ja, der Name ist Programm!
Darum heißt der Verein auch "Kleingärtner"!
Gott bewahre mich, daß ich je Mitglied eines solchen Vereins werde!
>> ...PV-Anlagen in der Gartenordnung ist jedoch festgelegt, dass entsprechende Module auf eine Größe von einem Quadratmeter sowie auf eine Leistung von 100 Watt bei maximal 24 Volt beschränkt sind. Sie müssen innerhalb von rund zehn Minuten abgebaut werden können. <<
Sind schon komische Leute - normale Menschen würden vielleicht von sturmsicher befestigt und von kurzfristig demontierbar sprechen. Aber eine Demontierbarkeit innerhalb von 10 Minuten zu fordern, deutet schon auf einen etwas schikanöse Grundeinstellung hin.