Kleingärtner: Auch eine langjährige Pächterin soll ihre PV-Anlage abbauen
Plus Der Landsberger Kleingarten-Verein erlaubt nur mobile Solaranlagen. Der Vorstand beschäftigt sich nun mit der Laube von Angelika Holweck-Keckeisen.
Ende August kündigte die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner ihrem Mitglied Xaver Taubert fristlos. Der 75-Jährige hatte trotz mehrfacher Aufforderung die PV-Module auf seinem Laubendach nicht abgebaut. Darin sah der Verein einen klaren Verstoß gegen die Gartenordnung, die nur mobile Solaranlagen erlaubt. Einer Ankündigung, andere Fälle zu prüfen, folgen jetzt Taten: Inzwischen beschäftigt sich der Vorstand mit der Parzelle von Angelika Holweck-Keckeisen – einer weiteren langjährigen Pächterin. Der Vorsitzende Gustav Adam rechtfertigt das Vorgehen und findet dabei deutliche Worte.
Die Ausgangslage: In den Landsberger Kleingartenanlagen an der Max-Friesenegger-Straße (180 Parzellen), nahe dem Altöttinger Weiher (120) und der Pössinger Straße (40) sind laut Gartenordnung nur mobile PV-Anlagen erlaubt. Für die Installation bedarf es einer Genehmigung, die Module sind zudem auf eine Größe von einem Quadratmeter beschränkt. Gegenüber unserer Redaktion nannte der Vereinsvorsitzende Gustav Adam die Regelungen ein Entgegenkommen den Mitgliedern gegenüber. In der vorherigen Fassung der Gartenordnung, die bis März gegolten hatte, waren Solaranlagen ausdrücklich nicht erlaubt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Klasse das Bild mit dem Gerätepark, den der Parzellenpächter nutzt. Wir wissen schon, warum wir uns dem täglichen Terror in solch einer Anlage nie aussetzen würden. Hier kann sich der Spießbürger und Blockwart noch ausleben.
Wie arrogant und versnobt ist denn diese Aussage...................
>> "Es kann nicht hingenommen werden, dass Pächter, die mit Entscheidungen des Vorstands nicht einverstanden sind, sich an die Medien wenden, aus billiger Rache oder um Druck auszuüben", heißt es darin. Und weiter: "Wer sich so verhält, schädigt das Ehrenamt als solches. <<
Es scheint dort eher ein demokratiefeindliches Unehrenamt vorzuliegen...
>> "Es geht uns auch um den Brandschutz... <<
Da scheint dann die Argumentationslinie schon ziemlich dünn zu sein.
Um die Sicherheit scheint es ja auch nicht wirklich zu gehen, wenn nur mobile PV Anlagen zulässig sind, die bei Wind schnell sehr gefährlich werden. Die vertragsgemäße Nutzung mit Gartengeräten hat der gekündigte Pächter ja wiederum über die Presse nachgewiesen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/landsberg-streit-ueber-pv-anlage-fuehrt-zu-kuendigung-von-kleingaertner-id68210311.html
Auch dünn immer nur auf dem allgemeinen Kleingarten blabla herumzureiten und somit vor der Kündigung keine qualifizierte Abmahnung zu schicken.
>> Der Vorsitzende hatte bereits in einem ersten Gespräch mit unserer Redaktion bekräftigt: "Eine Kleingartenanlage ist kein Freizeitpark." Die kleingärtnerische Nutzung müsse Priorität haben, was im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben sei. Im Vordergrund stehe also in erster Linie der Obst- und Gemüseanbau, aber auch die Möglichkeit, sich zu erholen und Zeit an der frischen Luft zu verbringen. <<
Genau das schließt aber die Nutzung als Wochenendgrundstück (ohne Übernachtung) nicht aus.
>> Vor Ort habe Adam den Eindruck gewonnen, dass Holweck-Keckeisens Parzelle "vor allem als Wochenendgrundstück" genutzt werde. <<
Das ist in tausenden Kleingärten in Deutschland Lebenswirklichkeit. Man kann nur hoffen, dass der Richter diesen "Vorstand" in die Wirklichkeit zurück holt.
und wieder einmal macht sich ein Mann wichtig der zuhause nichts zu sagen hat !!