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  3. Versicherungen: Wie eine Invaliditäts-Versicherung auch Kinder finanziell schützt

Versicherungen
10.09.2020

Wie eine Invaliditäts-Versicherung auch Kinder finanziell schützt

Es gibt eine Versicherung, die den Nachwuchs gegen Risiken von Erkrankungen mit möglichen schlimmen Spätschäden finanziell absichert.
Foto:  Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Gerade stellen sich viele Eltern die Frage nach der Absicherung ihrer Kinder. Verbraucherschützer raten zu einer Police für krankheitsbedingte Schwerbehinderung.

Wegen der Corona-Ansteckungsgefahr schicken gerade etliche Eltern ihre Kinder nur mit großer Sorge in die Schule. Was viele nicht wissen: Es gibt eine Versicherung, die den Nachwuchs gegen Risiken von Erkrankungen mit möglichen schlimmen Spätschäden finanziell absichert: die Kinder-Invaliditätsversicherung (KIV). Interessant dabei ist: Verbraucherschützer empfehlen diesen Schutz seit eh und je. Aber die wenigsten Familien haben eine KIV – oder wissen überhaupt von ihr. Viel bekannter ist und häufiger abgeschlossen wird eine Kinder-Unfallversicherung, die aber keine Krankheitsrisiken abdeckt.

Krankheiten: Covid-19 ist nicht die einzige Gefahr für Kinder

"Eine Kinder-Invaliditätsversicherung ist sinnvoll, um das Kind für den Fall einer Erkrankung, die zur Invalidität führt, abzusichern", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihr Rat lautet deshalb: "Mögliche Gefahren für das Kind durch Covid-19 sollten nicht der einzige Grund sein, diese Versicherung abzuschließen, weil es ja noch viele andere Krankheiten gibt, aber die aktuelle Corona-Gefahr ist sicherlich ein guter Grund mehr."

Die Verbraucherschützerin gibt zu bedenken: "Wie schwer Kinder durch Covid-19 erkranken und ob es zu Spätschäden kommt, ist noch nicht bekannt. Sollten aber Dauerschäden verbleiben, die eindeutig auf Covid-19 zurückzuführen sind, wären sie durch eine KIV abgedeckt." Beim Abschluss eines Tarifs sollten Eltern darauf achten, dass Spätfolgen einer Infektion in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeklammert sind, betont Weidenbach.

Wann leistet die Versicherung?

Für die ärztliche Behandlung bei Covid-19 kommt die normale Krankenversicherung auf. Die KIV bietet einen Zusatzschutz. Sie zahlt bei Invalidität oder Schwerbehinderung nicht nur infolge eines Unfalls, sondern auch, "wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt", erläutert die Verbraucherzentrale.

Krankheits- oder Unfallschutz?

Statistisch sind Unfälle nur in rund 0,5 Prozent aller Fälle Ursache einer schweren Behinderung. Meist liegen Erkrankungen zugrunde. Laut Stiftung Warentest haben aber etwa 40 Prozent der Eltern nur eine private Unfallversicherung für ihr Kind – viel weniger besitzen eine KIV. "Es ist auf jeden Fall ratsam, lieber eine KIV als eine Unfallversicherung für das Kind abzuschließen, auch wenn sie teurer ist. Eine KIV schützt viel umfassender gegen Risiken", sagt Versicherungsexpertin Weidenbach.

Was zahlt der Versicherer?

Das betroffene Kind erhält in der Regel eine lebenslange Rente. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, eine Rentenhöhe zu vereinbaren, "die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1000 Euro monatlich". Angeboten werden die Policen als eigenständiger Schutz oder als Zusatzmodul zu einer Kinder-Unfallversicherung. Neben der Rente bieten einige Tarife auch eine einmalige Kapitalzahlung. Am preisgünstigsten sind Versicherer, die nur einmalig leisten oder nur bei bestimmten Krankheiten.

Was kostet das?

Laut einer Studie der Stiftung Warentest, die vor Ausbruch der Pandemie abgeschlossen wurde, liegen die Jahresbeiträge für die sechs "sehr gut" oder "gut" bewerteten Tarife zwischen 107 und 421 Euro bei einer Monatsrente von 1000 Euro oder einer Einmalzahlung von 100.000 Euro. Fünf weitere Tarife, mit Preisen zwischen rund 100 und 330 Euro im Jahr, erhielten die Note Befriedigend (Heft Finanztest, 4/2020). Die Stiftung empfiehlt, sich unverändert nach dem Qualitätsurteil der Untersuchung zu richten. "Ob Pandemien in den Vertrag eingeschlossen sind oder nicht, halte ich für weniger relevant", sagt Teamleiterin Susanne Meunier.

Ist die Krankheit Covid-19 mitversichert?

Ob Kinder Dauerschäden infolge einer Infektion erleiden können, ist noch nicht bekannt. "Nur wenige Kinder haben derzeit schwere Erkrankungsbilder", sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sein Rat: "Ich kenne in den Verträgen keine Klausel, nach der ein Versicherer die Leistung bei eventuellen Spätfolgen durch Covid-19 verweigern könnte. Dennoch würde ich vor einem Abschluss nachfragen und mir die Mitversicherung von Covid-19 schriftlich bestätigen lassen."

Wann sollte ich das Kind versichern?

Die Stiftung Warentest rät zu einem möglichst frühzeitigen Abschluss – "solange sich keine Entwicklungsstörungen beim Kind zeigen und es keinen Verdacht auf eine Krankheit gibt". Je nach Anbieter könne der Vertrag bereits ab der sechsten Lebenswoche oder erst nach dem ersten Lebensjahr vereinbart werden. "Für Familien mit Kindern ist die Absicherung durch eine KIV so existenziell wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene", sagt Verbraucherschützer Grieble. Kann das Kind wegen einer Invalidität später keinen Beruf ausüben, sichere die Versicherung sein Einkommen der nächsten Jahrzehnte "zumindest teilweise".

Und wenn mir das zu teuer ist?

Erkrankt ein Kind so schwer, dass es schwerbehindert bleibt, stehen ihm öffentliche Hilfen zu – auch wenn die Eltern keine KIV haben. Eine private Kinder-Unfallversicherung, die preisgünstiger ist als eine KIV, leistet nur, wenn das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erlitten hat. "Wichtig ist, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegt", sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Sinnvoll sei zudem die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent, "um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern". Außerdem sollte eine Invaliditätsrente von mindestens 1000 Euro vereinbart werden.

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