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  3. Amtsgericht Memmingen: Geisterfahrer muss ins Gefängnis

Amtsgericht Memmingen
13.05.2010

Geisterfahrer muss ins Gefängnis

Polizei.
Foto: Dieter Gillessen

Eine filmreife Verfolgungsjagd hat sich ein 45-Jähriger mit der Bad Wörishofer Polizei geliefert. Das wurde jetzt hart bestraft, obwohl der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. Von Carolin Kober

Eine filmreife Verfolgungsjagd hat sich ein 45-Jähriger aus dem östlichen Landkreis im Herbst vergangenen Jahres mit der Bad Wörishofer Polizei geliefert. Das wurde jetzt hart bestraft.

Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Führens einer Schreckschusswaffe ist der Angeklagte vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe plädiert, die Verteidigung das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts gestellt.

Der 45-Jährige Angeklagte legte ein voll umfassendes Geständnis ab, räumte alle Anklagepunkte ein und stellte die Tat als Kurzschlussreaktion dar. Allein das glaubten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft nicht, da er bereits vorbestraft war und wohl deshalb vor der Polizei flüchten wollte. Seit mehr als einem Jahr hatte er schon keinen Führerschein mehr, fuhr aber trotzdem.

Was sich dann am 26. Oktober 2009 abgespielt hatte, kennt man sonst nur aus einem Hollywoodstreifen. Dass kein Unfall passierte und niemand bei der lebensgefährlichen Aktion verletzt wurde, war mehr als Glück und der Tatsache geschuldet, dass es schon zwei Uhr nachts war, als der Angeklagte auf Höhe des Allgäu Skyline Parks auf der B18 in eine Routinekontrolle der Polizeistreife aus Bad Wörishofen geriet.

Um diese Zeit ist der Verkehr nicht mehr sehr dicht. Obwohl der Wagen auf ein Mindelheimer Kennzeichen zugelassen war, war ein falsches Schweizer Nummernschild angebracht. Wohl in diesem Wissen und ohne Führerschein beschleunigte der 45-Jährige und nahm Reißaus, statt anzuhalten, die Polizei raste mit Blaulicht hinterher.

Was folgte, war eine wilde, gefährliche Jagd über Autobahn und Bundesstraße, teilweise in verkehrter Fahrtrichtung. Zunächst raste der Flüchtende auf der A 96 in Richtung München, durch die Baustelle mit mindestens 130 statt der vorgeschriebenen 80 km/h. An der Ausfahrt Buchloe-Ost verließ er die Autobahn, fuhr aber sogleich wieder als Geisterfahrer auf, entgegen der Fahrtrichtung bis zur Ausfahrt auf die B 12.

Polizeiauto gerammt

Die haarsträubende Fahrt ging weiter, zurück auf die A 96, wieder entgegen der Fahrtrichtung, diesmal eine beträchtliche Strecke bis Landsberg, mit bis zu 150 km/h. Mehrere Fahrzeuge kamen ihm entgegen, mussten stark abbremsen und ausweichen, um nicht mit der Mittelleitplanke oder dem Geisterfahrer zu kollidieren.

Auf Höhe Landsberg wendete er abrupt auf der Autobahn. Die Polizeibeamten versuchten ihm den Weg zu versperren, doch der 45-Jährige legte den Rückwärtsgang ein, rammte das Polizeifahrzeug und raste, jetzt in richtiger Fahrtrichtung, zurück in Richtung Lindau. Bei der Betriebsausfahrt an der Baustelle fuhr er aus. Hier endete die wilde Verfolgungsjagd jäh in einem Regenauffangbecken. So konnten die Polizeibeamten den Flüchtenden endlich stellen. In seinem Auto fanden sie noch eine Schreckschusspistole. Carolin Kober

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