Chefs müssen loslassen können
Wie Betriebe erfolgreich übergeben werden. Wenn der Inhaber 55 Jahre alt ist, muss ein „Notfallplan“ vorliegen. Mittelständler kritisieren Erbrecht und Wertstoffgesetz
Bad Wörishofen Wie geht eine erfolgreiche Betriebsübergabe möglichst geräuschlos über die Bühne, welche Perspektiven haben Junior-Chefs angesichts der anhaltenden Euro-Finanzkrise? Mit diesen Fragen und dem aktuellen Thema „Die nächste Generation in Bayerns Familienunternehmen“ beschäftigten sich die etwa 250 Mitglieder des Verbandes der bayerischen Entsorgungsbetriebe (VBS) bei ihrer Jahrestagung im Steigenberger Hotel Der Sonnenhof. Wohl wissend, dass in Bayern in den nächsten fünf Jahren mehr als 20000 Betriebe einen neuen Chef suchen, suchten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion Wege aus der Krise: Markus Blume (Landtagsabgeordneter), Reinhard Büchl jun. (Büchl Entsorgungswirtschaft), Sebastian Priller (IHK-Vizepräsident) und VBS-Präsident Otto Heinz. Spätestens wenn der Betriebsinhaber 55 Jahre alt ist, muss ein Notfallplan her, sollte die Nachfolge geregelt sein, war einhellige Meinung. Als sinnvoll wurde erachtet, bei solcher Entscheidung einen Berater oder Mediator hinzuzuziehen. Wichtig sei auch, dass Betriebsnachfolger schon früh entscheiden dürfen. „Loslassen können“, mahnte auch Moderator Rudolf Erhard an, bevor heftige Kritik der VBS-Mitglieder am neuen Erbschaftssteuerrecht laut wurde. Es sei eine große Belastung für Mittelständler“, klagten sie.
Heftige Kritik übte während der Tagung auch VBS-Präsident Otto Heinz – an dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Branche, größtenteils mittelständische Familienbetriebe, befürchtet, dass sie von der Erfassung der Sekundärrohstoffe weitgehend ausgeschlossen wird. „In Bayern“, ärgerte sich Heinz, „sind uns bereits erstmals bestehende gewerbliche Sammlungen untersagt worden“. Das geplante neue Wertstoffgesetz erläuterte im Detail Ministerialdirigent Thomas Rummler.
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