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  3. Ettringen: Todesfahrer muss ins Gefängnis

Ettringen
14.06.2019

Todesfahrer muss ins Gefängnis

Das Amtsgericht Memmingen
Foto: Alf Geiger

19-jähriger Schüler stirbt im April 2018 bei einem Verkehrsunfall zwischen Ettringen und Lamerdingen. Verursacher (27) zu 20 Monaten Haft verurteilt.

Sprichwörtliche Totenstille im vollbesetzten Saal 132 des Memminger Amtsgerichts: Richterin Barbara Roßdeutscher hat eben dem 27-jährigen Angeklagten Gelegenheit zu einem Schlusswort gegeben, bevor sie das Urteil sprechen wird. Staatsanwältin Julia Prestel hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert.

Erstmals entschuldigt sich der Unfallverursacher bei den Angehörigen für den Tod des 19-jährigen Schülers

Erstmals hat sich der Angeklagte zum Ende der Hauptverhandlung persönlich bei den Eltern und Geschwistern für das entschuldigt, was er in den Abendstunden des 29. April vergangenen Jahres angerichtet hat und mit dem er für den Rest seines Lebens klarkommen muss. Er hat den Tod eines 19-jährigen Schülers zu verantworten.

Lesen Sie dazu auch: Hat sich Unfallfahrer abgesetzt und ist untergetaucht?

Trotz eines Fahrverbots hatte er sich alkoholisiert ans Steuer eines Alfa Romeo gesetzt, war in einer Rechtskurve zwischen Ettringen und Lamerdingen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem Opel Corsa kollidiert, dessen Fahrer durch die Wucht die Aufpralls trotz Sicherheitsgurt und Airbag keine Überlebenschance hatte. Nach dem Zusammenstoß flüchtete er auch noch zu Fuß.

Die Richterin findet in der Urteilsverkündung klare Worte für den 27-Jährigen, der wegen fahrlässiger Tötung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht angeklagt war. Er allein habe den Tod eines jungen Menschen zu verantworten und sein Verhalten sei verantwortungslos gewesen.

Deshalb sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten tat- und schuldangemessen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Eigentlich sollte der Prozess bereits vor zwei Monaten stattfinden. Der Angeklagte, der in Buchloe wohnt und arbeitet, verreiste jedoch kurzfristig in sein Heimatland Polen, angeblich um einen Pass verlängern zu lassen.

Dies führte bei allen Prozessbeteiligten zu erheblichem Unmut. Zur Sicherung des zweiten Termins beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Der Pole wurde am 15. April festgenommen und befand sich seither in der Justizvollzugsanstalt Kempten. In die Hauptverhandlung wurde er von Polizisten in Handschellen vorgeführt. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte der Wahlverteidiger des Angeklagten eine Erklärung im Namen seines Mandanten abgegeben.

Dieser räumte zwar im Wesentlichen die Anklagepunkte ein, jedoch sei er vom entgegenkommenden Fahrzeug geblendet worden und traumatisiert von der Unfallstelle geflüchtet.

Der bei ihm festgestellte Blutalkoholwert sei durch Alkoholkonsum nach dem Unfall erklärbar. Die Einlassungen des Angeklagten bezüglich des Zeitpunkts der Alkoholaufnahme widerlegte jedoch eindeutig das Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Horst Bock, der von 0,95 Promille zum Unfallzeitpunkt ausging.

Mit 115 km/h geriet das Auto des Betrunkenen bei Ettringen auf die Gegenfahrbahn

Der Unfallsachverständige Ronald Laßhof bewies, dass der Angeklagte mit zirka 115 Stundenkilometern auf die Gegenfahrbahn gekommen war und dem 19-jährigen Schüler keine Zeit für ein Ausweichmanöver blieb. Der Sachverständige schloss außerdem aus, dass der Angeklagte von den Scheinwerfern des Kleinwagens geblendet worden war. Das Gericht hatte als Zeugen zudem vier Polizeibeamte geladen, die über ihre Feststellungen am Unfallort und die Ergebnisse ihrer Ermittlungen berichteten. Richterin Barbara Roßdeutscher ordnete neben der Haftstrafe auch den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Wiedererteilung von vier Jahren an. Zudem muss der Angeklagte sämtliche Gerichtskosten übernehmen.

Der 27-Jährige war in der Vergangenheit bereits durch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig geworden. Zudem wurde er sieben Wochen vor dem tödlichen Unfall von der Polizei wegen einer Alkoholfahrt angezeigt.

Die Richterin hielt dem Angeklagten vor, dass durch sein verantwortungsloses Verhalten ein junger Mensch aus dem Leben gerissen wurde. Bis heute fehle dem Angeklagten die innere Einsicht, was er damals angerichtet habe. Deshalb komme eine Bewährungsstrafe keinesfalls in Frage.

Auch die Rechtsanwälte der Angehörigen des Verstorbenen, die als Nebenkläger auftraten, hatten eine Haftstrafe gefordert.

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