Kritik an Gerichtsurteilen: Im Namen des Volkes?
Gerichtsurteile stoßen häufig auf Kritik. Oberstaatsanwalt Christoph Ebert aus Memmingen erklärt, warum die Strafe nicht der Vergeltung dient.
Fällt der Richter im Gerichtssaal ein Urteil, tut er das im Namen des Volkes. Doch manch einer fühlt sich schlecht vertreten: Sei es, weil er das Urteil zu hart oder – was wohl häufiger der Fall ist – zu milde findet. Jüngstes Beispiel ist der Fall eines 38-Jährigen, der sich wie berichtet zwei Jahre lang beinahe täglich an seiner Stieftochter vergangen hat und dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Auf Facebook hagelte es dafür harsche Kritik – was Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert durchaus verstehen kann, obwohl er in seinem Plädoyer genau diese Strafe gefordert hatte.
„Für die Bevölkerung ist die Bewährung ein Freispruch zweiter Klasse“, sagt er im Gespräch mit der MZ. „Die Leute merken nicht, dass die Verurteilten ein Damokles-Schwert über sich haben.“ Im konkreten Fall darf sich der 38-Jährige vier Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Kommt er erneut mit dem Gesetz in Konflikt, kommt zur neuen Strafe die alte hinzu. Außerdem beinhalte die Bewährungsstrafe meist auch eine Geldauflage, damit der Verurteilte die Strafe auch spürt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wenn man sich mal so ansieht was speziell im Zusammenhang mit der EU in den letzten Jahren alles so im Namen des Volkes verkündet wurde - so sind das lediglich Lippenbekenntnisse.
ich möchte mal wissen wie der Oberstattsanwalt oder Der Richter Geurteilt Hätte wenn ein Angehöriger der eigenen Famielie betroffen gewesen Wäre ???