Erzieher zeigt Jugendlichen einen Pornofilm
Vorfall in einer Unterallgäuer Einrichtung beschäftigt das Amtsgericht. Warum das Urteil dennoch recht milde ausfällt.
„Dummheit und Überforderung“: Mit diesen Worten beschrieb Verteidiger Alfred Nübling die Ursache für ein Vergehen, das einem 47-Jährigen aus der Region eine Anklage vor dem Amtsgericht Memmingen eingebracht hat. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften.
Der Angeklagte hatte, wie er gleich zu Beginn des Prozesses „offen und ehrlich“ zugab, in einer Unterallgäuer Jugendhilfeeinrichtung vier Teenagern zwischen 13 und 14 Jahren einen Videofilm mit sexuellem Inhalt gezeigt. Das Ganze geschah bei einer Geburtstagsfeier, bei der sich die Gruppe abends am Lagerfeuer getroffen hatte.
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