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Justiz
10.08.2019

Überraschung im Totschlagsprozess

Drei Angeklagt, am Ende ein Verurteilter. Der Prozess nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Bad Wörishofen fand am Freitag ein Ende.
Foto: Kramer/Archiv

Drei Männer waren angeklagt, weil sie einen 46-Jährigen in Bad Wörishofen so schwer misshandelt haben sollen, dass er starb. Ins Gefängnis muss aber nur einer von ihnen – aber nicht wegen Totschlags

Auf grausame Art und Weise ist in der Nacht auf 5. September 2018 in Bad Wörishofen ein 46-jähriger Mann ums Leben gekommen. Drei Männer, inzwischen 34, 37 und 56 Jahre alt, mussten sich in den vergangenen Wochen deshalb vor Gericht verantworten. Sie sollen laut Anklage bei einem Trinkgelage ihr Opfer so lange zusammengeschlagen haben, bis es sich nicht mehr bewegte und letztlich starb. Der Prozess am Landgericht Memmingen endete am Freitag mit einer großen Überraschung: Zwei der Männer wurden freigesprochen, der jüngste Angeklagte muss für zehn Jahre ins Gefängnis.

Am Ende des zwei Monate andauernden Prozesses versuchte Richter Christian Liebhart einen Schlussstrich unter diese unvorstellbare Bluttat zu ziehen. Die Frage, warum der 46-Jährige auf menschenverachtende Weise gequält und getötet worden war, konnte dabei jedoch nicht endgültig beantwortet werden. Als Haupttäter kristallisierte sich der 34-Jährige heraus: Einer der anderen Angeklagten hatte gegen ihn ausgesagt und ihn schwer belastet. Wie Richter Christian Liebhart in der Urteilsbegründung sagte, sprechen die bei den beiden anderen Männern gefundenen Blut- und DNA-Spuren des Opfers und die Vielzahl seiner Verletzungen zwar dafür, dass sie an der Tat beteiligt waren, eindeutig nachweisen ließ sich das aber nicht. Deshalb wurden sie letztlich freigesprochen. Sie erhalten eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und die Hausdurchsuchungen.

Verurteilt wurde am Freitag nur der Jüngste des Trios – und zwar nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen (gemeinschaftlichen) Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie einer weiteren schweren Körperverletzung, die er nicht einmal einen Monat nach dem Vorfall in Bad Wörishofen begangen haben soll. Für die Tat in Bad Wörishofen erhielt er eine Einzelstrafe von neun Jahren, für die schwere Körperverletzung zwei Jahre und sechs Monate – die Gesamtstrafe beträgt zehn Jahre.

Die Verteidiger der drei Männer hatten alle auf Freispruch plädiert: Der ihnen vorgeworfene gemeinschaftliche Totschlag lasse sich nicht eindeutig einem der Männer zuordnen. Die Angeklagten hatten vor Gericht geschwiegen, sodass sich die Staatsanwaltschaft weitgehend auf Indizien stützen musste: Die drei Angeklagten, alles Männer aus der ehemaligen Sowjetunion, aber mit deutschem Pass, sollen in der Nacht des 4. September in einem Wohnheim in Bad Wörishofen nach einem Trinkgelage begonnen haben, abwechselnd auf den gemeinsamen Bekannten einzuprügeln. Das Opfer bekam mehr als 60 Tritte und Schläge. Ein Nasenbeinbruch sorgte wohl dafür, dass der bewusstlose Mann aufgrund von Einblutungen keine Luft mehr bekam und qualvoll erstickte.

Der 56-jährige Angeklagte hatte laut Anklage bereits am Mittag des 4. September mit dem späteren Opfer zu trinken begonnen. Später seien die beiden anderen Angeklagten hinzugekommen. Nach Mitternacht habe es dann eine Meinungsverschiedenheit gegeben, in deren Verlauf es zu dieser exzessiven Gewalttat gekommen sei. Zunächst habe der jüngste Angeklagte dem Opfer ins Gesicht geschlagen, so die Anklage. Dann gingen auch die beiden anderen Angeklagten auf das Opfer los. Abwechselnd sollen jeweils zwei das wehrlose Opfer festgehalten haben, während der Dritte zuschlug. Sie ließen von dem Mann erst ab, als er bewegungslos und bäuchlings auf dem Boden lag – soweit die Vorhaltungen des Staatsanwaltes. Da es keine Zeugen und auch keine Geständnisse gab, stützte sich die Staatsanwaltschaft auf Indizien und Erkenntnisse der Sachverständigen.

So gab es etwa Blutspritzer an den Kleidungsstücken des Hauptangeklagten und DNA-Spuren am Handgelenk eines weiteren Angeklagten. Belastend war auch ein Video, in dem das Opfer mit einer Wodkaflasche misshandelt wurde. Ein Angeklagter schickte es an eine Freundin mit dem Hinweis, er habe dies „für sie getan“. Auf dem Video waren die Schuhe zweier Angeklagten zu sehen. Weiter soll der Hauptangeklagte noch versucht haben, sich in der Nacht ein Alibi bei einer Freundin zu besorgen.

Für Staatsanwalt Sebastian Murer sprach fast gar nichts zugunsten der drei Angeklagten, nicht einmal die Menge des Alkohols, die im Laufe des Tages und der Nacht getrunken worden war. Gegen die Angeklagten spreche die brutale Vorgehensweise; für sie, dass die Tat so nicht geplant gewesen sei, sondern dass sich der Gewaltexzess zugespitzt hätte.

Nach 75 Minuten Plädoyer forderte Staatsanwalt Murer für den 34-jährigen Hauptangeklagten eine 14-jährige Haftstrafe für den Totschlag sowie für den weiteren Fall der Körperverletzung drei Jahre und sechs Monate. Daraus könne man eine Gesamtstrafe von 14 Jahren bilden. Die beiden anderen Angeklagten wollte Murer wegen gemeinschaftlichen Totschlags für 13 Jahre hinter Gitter sehen, wobei in die Freiheitsstrafen noch Unterbringungen in Entzugsanstalten eingeplant wurden.

Verteidigerin Anja Mack stellte zu Beginn ihres Plädoyers die Frage, wer das Opfer getötet hatte. Diese Frage sei nicht beantwortet. Und ihr Mandant, der 56 Jahre alte Angeklagte, sei es schon gar nicht gewesen. Es sei möglich, dass er sich, wie er angegeben hatte, zum Schlafen zurückgezogen habe.

Ihr Mandant habe über Jahre ein gutes Verhältnis zum Opfer gehabt. Die Blutspuren könnten auch von Hilfeleistungen oder der Opferbeseitigung herrühren. Außerdem sei ihr Mandant der Einzige gewesen, der nicht versucht habe, sich ein Alibi zu verschaffen, so Mack, und er habe auch nicht versucht, Kleidung verschwinden zu lassen. Sie forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Der Angeklagte sagte zum Schluss, er lebe nun seit 25 Jahren in Deutschland und habe in dieser Zeit noch keinen Menschen geschlagen. Die Zweifel an der Schuld ihrer Mandanten versuchten auch die beiden anderen Verteidiger Werner Hamm und Christian Vad zu verstärken. Weder DNA-Spuren noch Blutspritzer würden Klarheit bringen, und es gebe keine Tatzeugen, sagten sie. Die Blutspritzer könnten auch vom Versuch herrühren, das Opfer zu waschen und mit kaltem Wasser wiederzubeleben. Dazu Verteidiger Vad: „Es verbleiben erhebliche Zweifel, wir wissen nicht, wie sich die Tat zugetragen hat.“ Man wisse nicht einmal, wer sich im entscheidenden Moment im Zimmer aufgehalten habe.

Die Angeklagten hatten das letzte Wort, schwiegen aber weiter. Dann zog sich das Gericht um Christian Liebhart zu einer mehrstündigen Beratung zurück, bevor es das Urteil verkündete. Fassungslosigkeit über die Freisprüche herrschte unter den Prozessbeobachtern. Viele schüttelten den Kopf, einer von ihnen kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit dem Wort „Wahnsinn!“. "Bayern

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