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Mindelheim
21.09.2021

Bloß keine blinkende Werbung in Mindelheim

Im Industrie- und Gewerbegebiet in Mindelheim gibt es keine Größenbeschränkung mehr für Werbung. Die Stadt war mit ihren Vorgaben vor dem Verwaltungsgericht Augsburg unterlegen.

Plus Mindelheim will neu regeln, in welcher Form Werbung in der Stadt künftig erlaubt ist. Das hat auch mit Gerichtsurteilen zu tun, bei denen sie den Kürzeren gezogen hat.

Es ist ein klassischer Interessenskonflikt: Firmen wollen für ihre Produkte und Leistungen werben und nutzen dazu auch Werbeanlagen an den Straßenrändern oder an ihren Gebäuden. Auf der anderen Seite beeinträchtigen allzu große oder gar blinkende Werbeanlagen im öffentlichen Raum das Stadtbild. Die Stadt unternimmt deshalb nun einen Anlauf, ihre Werbeanlagensatzung zu schärfen. Als besonders schützenswert wird dabei die Altstadt eingestuft.

In einem ersten Anlauf hat sich der Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss des Stadtrates mit dem Thema befasst. Einstimmig hießen die Kommunalpolitiker das neue Regelwerk für gut. Und sie legten Wert darauf, dass der MN-Werbekreis die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommt. Jetzt muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

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