Mindelheimer steht nach Prügelei vor Gericht
Plus Auf einem Faschingsball flogen die Fäuste. Jetzt muss geklärt werden, ob es Notwehr war.
Ein zertrümmerter Kiefer, eine blutende Platzwunde und mehrere Schürfwunden – so lautet das gravierende Resultat eines Faustschlags, den ein heute 21-Jähriger Mitte Januar während einer Faschingsfeier austeilte. Opfer der Attacke war ein 35-jähriger Vereinskamerad, der den jungen Mann einst selbst trainiert hatte. Doch was war zuvor passiert? Handelte der Schläger etwa in Notwehr? Mit dieser Frage beschäftigte sich nun das Amtsgericht Memmingen.
Alles beginnt auf einer Faschingsparty wenige Tage vor dem Faustschlag. Dort bandelt der nun Angeklagte mit einer jungen Frau an – das Problem: Sie ist damals mit dem späteren Opfer liiert, verschweigt dies jedoch. Es kommt zur Affäre. Das Paar trennt sich anschließend. „Damit war das Thema für mich erledigt“, sagte der 35-jährige Betrogene nun vor Gericht.
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