Regeln für Ritter und Besucher beim Frundsbergfest
Wie schon im Fasching hat die Stadt Mindelheim auch für das anstehende Frundsbergfest eine Allgemeinverfügung erlassen. Was heißt das für Beteiligte und Gäste?
Erstmals hat die Stadt Mindelheim im Februar Regeln für das Feiern aufgestellt – nämlich im Fasching – nun tut sie es aufgrund des Erfolgs wieder, und zwar für das Frundsbergfest, das diese Woche beginnt. In einer sogenannten „Allgemeinverfügung“ legt die Stadt einen Veranstaltungsbereich fest, in dem bestimmte Richtlinien gelten. Der Veranstalter bekommt dadurch mehr Rechte, weil sozusagen „Hausrecht“ auf den Straßen hat. Ordnungsamtsleiter Ralf Müller vergleicht eine solche Verfügung mit einem Bescheid oder einem Verkehrsschild. Doch was steht drin in dem vier Seiten langen Text?
Wann gelten die Regeln? Die Allgemeinverfügung gilt während des Frundsbergfestes, und zwar im Detail: von Freitag, 29. Juni, 18 Uhr, bis Montag, Montag, 2. Juli, 4 Uhr; von Freitag, 6. Juli, 19 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 4 Uhr.
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