Nachbarschaftsklage abgewiesen
Baugenehmigung durch das Landratsamt Unterallgäu hat Bestand
Bad Wörishofen/München Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wie bereits zuvor auch das Verwaltungsgericht Augsburg die gegen die Baugenehmigung für das Projekt Victoria-Terrassen der Firma Glass gerichtete Klage eines Nachbarn abgewiesen. Die erteilte Baugenehmigung seitens des Landkreises Unterallgäu hat also jetzt in vollem Umfang Bestand, der Kläger muss die gesamten Verfahrenskosten für beide Rechtsinstanzen tragen.
„Zusätzlich prüfen wir, ob und in welchem Umfang wir den Kläger für den entstandenen Verzögerungsschaden in Anspruch nehmen können“, so Reinhold Mayer, Prokurist der Firma Glass. Die Verfahren waren aus seiner Sicht nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig. Es mute schon seltsam an, wenn ein Nachbar, der selbst im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes wohne, die Meinung vertritt, dass Wohnnutzung hier unzulässig sei. Mayer versichert, dass die an einem der beiden Gebäude vorübergehend unterbrochenen Arbeiten ab sofort wieder in vollem Umfang weiter geführt werden.
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